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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


01.08.2011

Kommunale Anlagentechnik - bis zu 30% der bezahlten Energie bleibt ungenutzt

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH hat gemeinsam mit externen Energieberatern in 16 ausgewählten kommunalen Einrichtungen sächsischer Städte und Gemeinden, wie Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden, die Anlagentechnik temporär mit Messtechnik versehen.

Die herausgefundenen Einsparpotenziale sind beachtlich. Mit der Energiekostenabrechnung erhalten Gebäudenutzer keine Angaben zu ihrer verbrauchten Nutzenergie (z. B. Raumheizung), sondern nur Zahlen zur Endenergie (Energielieferung). Erst aus dem Verhältnis Nutzenergie zu Endenergie errechnet sich die Energieeffizienz der Anlagen. In vielen Anlagen sind für die Nutzenergie jedoch keine geeigneten Messeinrichtungen vorhanden. Belastbare Aussagen zur Energieeffizienz der Anlage sind daher kaum möglich.
Dies war der Ansatzpunkt für das Projekt „Initialmessungen an Anlagentechnik“ der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH. Durch die Initiierung und Durchführung von Auftaktmessungen in einzelnen kommunalen Liegenschaften sollten kommunale Entscheidungsträger sensibilisiert werden, das Einsparpotenzial durch Optimierung der vorhandenen Anlagentechnik zu analysieren und mit entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dabei wurden ausschließlich Gebäude betrachtet, bei denen die Anlagentechnik formal gut funktionierte. Die Nutzungseinheiten konnten ausreichend mit Wärme versorgt werden, seitens der Nutzer gab es in dieser Richtung kaum Beanstandungen.
Die Bewertung der Anlageneffizienz fiel dagegen deutlich schlechter aus. Der durchschnittliche Nutzungsgrad (Verhältnis Nutzenergie zu Endenergie) differierte in der Heizperiode zwischen 60 und 80 %, d. h. durchschnittlich 30 % der gelieferten und bezahlten Energie konnte nicht für die Beheizung genutzt werden.
 

Nach Auswertung aller Daten wird eingeschätzt, dass sich bereits mit einer Anlagenanpassung an den tatsächlichen Bedarf, die Energieverbrauchswerte deutlich senken lassen. Bei über 90 % der Anlagen ist Optimierungspotenzial beim hydraulischen Abgleich vorhanden. Nur mit einer hydraulisch abgeglichenen Anlage kann eine bedarfsgerechte und verlustarme Versorgung der Verbraucher gesichert werden. Das Regelverhalten der Anlagen muss optimiert werden. Häufigste Fehler waren nicht angepasste überhöhte Vor- und Rücklauftemperaturen, zu hoher Förderdruck der Umwälzpumpen und keine Absenkung der Raumtemperaturen außerhalb der Nutzungszeiten. Dies führt auch dazu, dass die effiziente Brennwerttechnik von Wärmeerzeugern oft nicht genutzt werden kann.
In der Regel sollte eine deutliche Einsparung von Endenergie schon mit nicht- oder geringinvestiven Maßnahmen zur Anlagenoptimierung erzielt werden. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Bei zwei Liegenschaften war die Wärmeerzeugung und Anlagentechnik derart überdimensioniert, dass mit Anlagenoptimierung keine akzeptablen Effizienzwerte möglich sind. Hier ist nach einer Bedarfsanalyse eine wirtschaftliche Variantenuntersuchung investiver Maßnahmen erforderlich.
Das Einsparpotenzial wird auf 10 bis 30 % bzw. jährlich 500 € bis 12.000 € je Gebäude geschätzt.
Für die Durchführung von Initialmessungen können sich Energieberater von kommunalen Einrichtungen direkt an die SAENA wenden.

www.saena.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater