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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


25.01.2017

Klimaaktive Kommunen gesucht

Bis 15. April 2017 können sich Kommunen und Regionen mit ihren erfolgreich realisierten Klimaprojekten im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ bewerben. Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, das Preisgeld beträgt insgesamt 225.000 Euro.

Kategorie 1 „Kommunale Klimaprojekte durch Kooperation“

Vorbildlich realisierte Klimaprojekte, die Ergebnis einer erfolgreichen Kooperation mit verschiedenen Akteuren in der Kommune und/oder mit anderen Kommunen sind. Ausdrücklich gewünscht sind auch Kooperationen mit kommunalen Unternehmen, die sich positiv auf den Klimaschutz und/oder die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auswirken. Grundsätzlich gefragt sind immer die Resultate der Zusammenarbeit, z.B. Mobilitätsvorhaben, Bauprojekte oder Beratungsangebote.

Kategorie 2 „Klimaanpassung in der Kommune“

Erfolgreiche kommunale Ansätze, die das Querschnittsthema der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – wie stärkere und häufiger auftretende Starkregenereignisse, Stürme, Hitze- oder Trockenperioden – vor Ort voranbringen. Gefragt sind z.B. konkrete Maßnahmen, fachübergreifende Strategien oder Modellprojekte. Dabei sind auch Synergien von Klimaschutz und Klimaanpassung wünschenswert.

Kategorie 3 „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen“

Erfolgreich umgesetzte Aktionen, um Menschen vor Ort zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren, z.B. kommunale Kampagnen oder spezifische Angebote.

Bewerbungsformulare und weitere Informationen stehen unter www.klimaschutz.de/wettbewerb2017. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen. Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden sind nicht ausgeschlossen. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.

Die Preise werden im Rahmen der 10. Kommunalen Klimakonferenz voraussichtlich am 22. Januar 2018 in Berlin, verliehen.

Der vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) initiierte Wettbewerb findet seit 2009 statt. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater