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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.06.2019

Klima-Zwischenverhandlungen starten in Bonn

Seit der erfolgreichen Klima-Konferenz in Polen im letzten Jahr steht der überwiegende Teil der Detailregeln für die Umsetzung der Pflichten aus dem Paris Abkommen bereits fest. Die Länder konnten sich in Polen jedoch nicht auf Regeln für den internationalen Handel mit Emissions-Rechten einigen. Dieses Thema wird daher ein Schwerpunkt bei den heute beginnenden zweiwöchigen Verhandlungen in Bonn sein. Bei der nächsten Welt-Klimakonferenz im Dezember in Chile soll dann festgelegt werden, nach we

Um die Klimakonferenzen am Ende des Jahres vorzubereiten, finden jährlich im Sommer Zwischen-Verhandlungen in Bonn, dem Sitz des Klimasekretariats der Vereinten Nationen, statt. Neben den detaillierten Verhandlungen werden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch zum „Climate Action Summit“ austauschen, zu dem VN-Generalsekretär Guterres Staats- und Regierungschefs am 23. September nach New York eingeladen hat. Ziel des Climate Action Summits ist es, weltweit stärkere Maßnahmen gegen den Klimaschutz anzustoßen. Denn bisher reichen die 2015 vorgelegten Klimaschutzziele der Länder unter dem Pariser Abkommen noch nicht aus, um die Erderwärmung unter 2° C und möglichst unter 1,5° C zu halten. Im Jahr 2020 sollen daher die von den Staaten vorgelegten Ziele überprüft und möglichst angehoben werden. Außerdem geht es darum, Langfrist-Strategien der Staaten für den Klimaschutz vorzulegen.

Weitere Punkte auf der formellen Verhandlungs-Agenda thematisieren z.B. die internationale Kooperation, um auf Klimawandel-Schäden in Entwicklungsländern zu reagieren und diese möglichst zu minimieren. Außerdem erarbeiten die Regierungsvertreter auf der Grundlage der Entscheidungen der letzten Klimakonferenz in Polen nun einheitliche Tabellen und Berichtsformate für die Berichterstattung der Länder. Auch das Budget des Klimasekretariats für den Zeitraum 2020-2021 wird verhandelt. Deutschland setzt sich als Sitzstaat des Klimasekretariats für ein effizientes und schlagkräftiges Sekretariat ein.




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