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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.06.2011

KfW lässt DIN 18599 wieder für Berechnungen zu

Im Oktober 2010 wurde die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern ausgesetzt. Mittlerweile wurden für Wohngebäude einheitliche Rechenparameter abgestimmt und eine Vergleichsrechnung der verschiedenen Softwareprodukte abgeschlossen.

Die Ergebnisse finden Sie auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Die DIN V 18599 kann ab sofort wieder unter Berücksichtigung der Angaben unter dem Link

http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-undarbeitshilfen-
veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-din-18599.html

sowie unter

http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Bauwesen/EnergieKlima/GesetzlicheRegelungen
/EnergieeinsparverordnungEnEV/Anwendung18599

angewendet werden. Auch die zugelassenen Softwarehersteller und Produkte finden Sie auf diesen Internetseiten sowie in den Anlagen zu den Programm-Merkblättern. Die Anwendung der Softwareversion ist in der Bestätigung zum Antrag anzugeben. Gegebenenfalls werden weitere Anbieter über eine Aktualisierung in den Anlagen zu den Merkblättern bekannt gegeben.

Die KfW hat außerdem folgende Änderungen bekannt gegeben:

  • Modernisierung der Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen Programme und die Infrastrukturprogramme
  • Anpassung des Förderhöchstbetrages in den Programmen Wohnraum Modernisieren (75.000 EUR je Wohneinheit) und KfW-Wohneigentumsprogramm (maximal 75.000 EUR)
  • Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 151/152, 430) sowie Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (Programm 157): Anpassungen bei den „Technischen Mindestanforderungen"
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren: Start der 4. Projektphase des Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus“ im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
  • Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Konkretisierungen im Programm-Merkblatt

Mehr Informationen unter

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Aktuell_im_Fokus/Bauen%2c_Wohnen%2c_Energie_sparen.jsp

 




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