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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.12.2018

KfW-Programm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“

Zum 1. Januar 2019 startet das KfW-Programm 295 „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (Kurztitel: „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Kredit“). Die KfW informiert in einem Newsletter über die Zinskonditionen zum Start des Programms und über Klarstellungen im Merkblatt und den Anlagen zum Merkblatt:

Zinskonditionen zum Programmstart am 1. Januar 2019

Die zum Produktstart gültigen Zinssätze können Sie der Übersicht im KfW-Partnerportal entnehmen. Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.

Klarstellungen im Merkblatt und den Anlagen zum Merkblatt (Technische Mindestanforderungen)

Aus den finalen Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) resultieren Klarstellungen im Merkblatt des neuen Produkts sowie in den Anlagen zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Querschnittstechnologien“, „Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ und „Technische Mindestanforderungen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“.

Das aktualisierte Merkblatt, die aktualisierten Anlagen zum Merkblatt sowie weitere Dokumente und Formulare stehen im KfW-Partnerportal:

  • KfW-Bestellnummer 600 000 4389: Merkblatt Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit (295), Stand 01/2019
  • KfW-Bestellnummer 600 000 4386: Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen Querschnittstechnologien (295), Stand 01/2019
  • KfW-Bestellnummer 600 000 4390: Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (295), Stand 01/2019
  • KfW-Bestellnummer 600 000 4391: Anlage zum Merkblatt Technische Mindestanforderungen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (295), Stand 01/2019

Ab Gültigkeit können Sie die Dokumente auch über den zentralen Bestellservice der KfW (kostenfreie Rufnummer 0800 539 9001, E-Mail: bestellservice@kfw.de) beziehen.

 




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