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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


30.06.2016

Kellerlüftung - Warum im Sommer Vorsicht geboten ist

Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der Hessischen Energiespar-Aktion, warnt vor Feuchteschäden, die durch Kellerlüftung bei hohen Außentemperaturen entstehen können: „Bei hohen Temperaturen von über 30 °C wächst die Gefahr, dass es bei der Kellerlüftung zu Feuchteschäden kommt. Im Sommer werden Wände, Decken oder Fußböden vieler Keller feucht, weil ihre Besitzer bei warmen Außentemperaturen den Keller gut durchlüften.“

Die Ursache: Der Keller ist kalt, die beim Lüften hereinkommende Außenluft im Sommer aber warm und feucht. Diese warmfeuchte Luft kühlt sich an den Kellerwänden und sonstigen Bauteilen ab und der in der Luft enthaltene Wasserdampf kondensiert. Deshalb wird empfohlen, den Keller im Sommer nur in kühlen Nächten oder an kühleren Tagen zu lüften.

„Weil kältere Luft weniger Wasserdampf enthalten kann als Warme, kommt es zu Tauwasserniederschlag an allen kalten Bauteilen", erklärt Werner Eicke-Hennig. „Dass die Kellerlüftung im Sommer gerade die Feuchteursache ist, wissen die wenigsten.“

Bei alten Häusern mit Natursteinmauern oder auch kalten Steinböden gibt es dasselbe Problem, so Eicke-Hennig: „An einer alten bayerischen Klosterkirche fand ich im Sommer das Schild: 'Tür bitte wegen Lüftung offen halten'. Der Küster sagte mir, sie hätten unerklärlicherweise jeden Sommer Feuchteschäden in der Kirche und deshalb lüfteten sie. Was er nicht wusste: Damit wurden die Schäden erst verursacht oder verstärkt.“

Ein Tipp des Energieexperten: „Messen Sie im Sommer die Temperatur der Kellerbauteile mit einem kleinen Laserthermometer. Damit bekommen Sie ein Gefühl für die Verhältnisse. Bei kühlen Bauteilen unter 12 °C in den Monaten Mai bis September sollten die Kellerfenster besser geschlossen bleiben.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater