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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.01.2012

Keine Besserung der Zahlungsmoral: VBI fordert Umdenken

Nur rund 40 % der Auftraggeber von Planungsleistungen zahlen Rechnungen fristgerecht.

Darauf hat der Verband Beratender Ingenieur VBI heute in Berlin hingewiesen. Nach einer Umfrage des führenden Wirtschafts- und Berufsverbandes unabhängiger Ingenieurunternehmen in Deutschland unter seinen Mitgliedern fallen öffentliche Auftraggeber besonders negativ auf.

Danach lassen 43 % die Rechnungen bis zu drei Monate nach Zahlungsziel liegen, 9 % sogar deutlich darüber hinaus. Bei privaten Schuldnern sieht es nur geringfügig besser aus: Hier benötigen 39 % bis zu drei Monate für eine Überweisung und 5 % zahlen erst nach Monaten.

"Staatsangestellte bekommen jeden Monat pünktlich ihr Geld aufs Konto überwiesen. Beratende Ingenieure müssen oft Monate lang bitten und betteln, bis ihnen berechtigte Honorare aus der Staatskasse beglichen werden. Das empört den Berufsstand besonders. Jedes Auto wird bezahlt, bevor es benutz werden kann. Ingenieure laufen oft noch nach Inbetriebnahme von Gebäuden und Anlagen ihrem Honorar hinterher", so die kommissarische VBI-Hauptgeschäftsführerin Sabine von Berchem in Berlin.

Auch der Trend ist negativ: 14 % haben bei öffentlichen Auftraggebern eine Verschlechterung der Zahlungsmoral festgestellt. Bei den Privaten sieht es mit 12 % ähnlich trostlos aus. 72 % stellen bei den öffentlichen und 69 % bei den privaten Auftraggebern keine substanzielle Veränderung in der Zahlungsmoral fest.

"Offenbar gibt es für rund 60 % der Auftraggeber immer noch keinen echten Druck, Honorarrechnungen von Planern pünktlich zu bezahlen. Wer aber hervorragende Leistungen erbringt, hat einen Rechtsanspruch auf die sofortige Überweisung seiner Honorare. Zahlungsverzögerungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern können die oft mit geringem Eigenkapital ausgestatteten Planungsbüros schnell in den Ruin führen."

Der VBI appelliert zum Ende des Wirtschaftsjahres 2011 an alle Auftraggeber, noch offene Honorarrechnungen umgehend zu begleichen.

Übersicht der Befragungsergebnisse als PdF-Datei

 

www.vdi.de




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