Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


12.11.2010

Kahlschlag bei CO2-Sanierung verhindern

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bauen-Agrar-Umwelt) hat die Bundesregierung davor gewarnt, die für 2011 beabsichtigten Kürzungen bei der Förderung der Gebäudesanierung in die Tat umzusetzen.

„Ein Kahlschlag bei den KfW-Förderprogrammen gefährdet die Klimaschutzziele und schadet der Beschäftigung“, mahnte der Bundesvorsitzende der IG BAU, Klaus Wiesehügel. Das Programm habe sich bewährt. Die im Jahr 2009 vom Bund bereitgestellten rund 2 Mrd. Euro haben laut Bremer Energieinstitut Investitionen von 18,4 Mrd. Euro angestoßen und konnten 300.000 Arbeitsplätze für ein Jahr sichern.

Bundestag soll Bundesregierung korrigieren

Über Steuern und Sozialabgaben fließe letztlich ein Großteil der Förderung an den Staat zurück. Eine Kürzung der Gelder für die CO2-Gebäudesanierung spare deshalb so gut wie nichts, betonte Wiesehügel. „Die vernünftigen Kräfte im Bundestag müssen sich durchsetzen und Fördermittel zumindest auf dem Niveau des vergangenen Jahres bereitstellen“, forderte er mit Blick auf die Sitzung des Haushaltsausschusses am 11. November 2010. Die Bundesregierung hat angekündigt, 2011 nur 936 Mio. Euro an Fördermitteln für die CO2-Gebäudesanierung zur Verfügung zu stellen. 436 Mio. Euro kommen davon aus dem Bundeshaushalt, 500 Mio. sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden (hiB-Meldung). Das reicht aus Sicht der IG BAU und anderer Branchenorganisationen bei weitem nicht aus.

www.igbau.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater