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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.06.2011

Kabinettsbeschluss zum EEG

Vor der Branchenmesse Intersolar Europe legte die Bundesregierung eine Novelle des EEG als Kabinettsbeschluss vor.

Darin hält die Regierung an der Begrenzung des Zubaus durch einen „atmenden Deckel“ und an der halbjährlichen Degression fest. Die Eigenverbrauchsregel wird befristet und auf 100 kW Anlagen beschränkt. Marktexperten reagieren mit Zurückhaltung und fordern Nachbesserungen bei der Eigenverbrauchsregelung. Dadurch werde die Photovoltaik schneller netzverträglich, verbrauchernäher und langfristig billiger.

In dem am Montag, 06. Juli 2011, vorgelegten Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes setzt die Bundesregierung weiter auf die Reduzierungen der Solarförderung und hält an der Begrenzung des Zubau von Photovoltaikanlagen durch einen „atmenden Deckel“ fest. Die halbjährliche Degressionsanpassung, gekoppelt an die Zubauraten, wird auch in dem vorliegenden Kabinettsbeschluss nach § 20a beibehalten. In dieser Woche beschäftigen sich die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf und verweisen mit Blick auf die zusätzliche Absenkung auch auf die „politische Verlässlichkeit und den Vertrauensschutzes“ für die Branche. Dies dürfe nicht durch ein noch höheres Tempo bei der Degression gefährdet werden. Schon im ersten Halbjahr 2011 zeigten sich erhebliche Verunsicherungen am Markt.

Zum Jahresbeginn 2012 sollen die Fördertarife planmäßig um neun Prozent gekürzt werden, vorbehaltlich der bis zum 30. September installierten Gesamtleistung des Vorjahrs. Übersteigen die bis dahin registrierten Anlagen 3,5 Gigawatt (GW), erhöht sich der Prozentsatz um weitere drei Prozentpunkte. Mit jedem weiteren GW wird dann, bis zur Obergrenze von 7,5 GW, in 3%-Schritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von zusätzlich 15 Prozent bei 7,5 GW installierter Gesamtleistung. Ziel der Tarifsenkungen ist es, die Höhe der Einspeisevergütung an die Technologie- und Fertigungsfortschritte anzupassen.

Eigenverbrauchsregelung stärken: „Netzverträglich, bürgernah und kostengünstig“.
Das politische Zeichen, das von der neuerlichen Überarbeitung des Gesetzes ausgeht, bewerten die Solarmarktexperten von EuPD Research positiv, sehen in der Umsetzung aber noch Nachbesserungsbedarf. „Aktuell steht Deutschland vor einem zentralen und richtungsweisenden Umbau der gesamten Energieversorgung“, kommentiert Markus A.W. Hoehner, Geschäftsführer des Marktforschungs- und Beratungshauses EuPD Research. „Ein ganzheitliches Energiekonzept unter Berücksichtigung aller Energieformen ist da richtig, sollte aber hinsichtlich der Netzverträglichkeit, der Entwicklung des Strompreises und des Potentials für technische Innovationen noch nachgebessert werden.“

Gerade die Abkehr von der Kernkraft, die seit dem Reaktorunfall von Fukushima politischer und gesellschaftlicher Konsens sei, fordere einen konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hier setze der Kabinettsbeschluss „ambitionierte“, aber auch zukunftsweisende Rahmenbedingungen, so EuPD Research. „Gerade jetzt ist die Nachfrage und der Bedarf an alternativen Energieformen so groß wie nie“, stellt Markus A.W. Hoehner, Geschäftsführer von EuPD Research fest. In der Stärkung der Eigenverbrauchsregelung sehen die Marktexperten in Übereinstimmung mit Solar-Verbände und Branchenanalysten allerdings noch Potentiale um Solarstrom langfristig netzverträglicher, bürgernäher und kostengünstiger zu machen.

Die in § 33 Abs. 2 vorgeschlagene Leistungsbeschränkung des Eigenverbrauchs auf Anlagen bis maximal 100 kW (vormals 500 kW) und die zeitliche Befristung des Eigenverbrauchs-Bonus bis zum 01.01.2014 setzt dabei falsche Innovationsanreize. Künftig verringert sich die Vergütung des Eigenverbrauchs einheitlich um 16,38 Cent pro kWh. „Marktseitig ist ein verstärkter Anreiz zum Eigenverbrauch und eine incentivierte Einbindung von Speichertechnologien zielführend“, sagt Markus A.W. Hoehner. Weiter müsse auch die Investitionssicherheit und die Innovationskraft in Deutschland gestärkt werden. Gerade in der Erforschung und Entwicklung von neuen, dezentralen Systemanwendungen liege enormes Zukunftspotential für die deutsche Exportwirtschaft, so der Geschäftsführer.

Letztlich ist die deutsche Solarindustrie, mit zuletzt über 150.000 Beschäftigten, ein Zugpferd der Wachstumsbranche und sichere Deutschland auch international einen Wettbewerbsvorteil im Rennen um die technologische Marktführerschaft bei Erneuerbaren Energien. Mit einem Steueraufkommen von zuletzt rund 1,5 Mrd. Euro (2010) leistet die Industrie zudem einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Standorts Deutschland.


www.eupd-research.com

 




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