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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.09.2015

Kabinettbeschluss zur KWK-Förderung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht eine deutlich verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. Das Fördervolumen wird auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht.

Dabei soll gezielt die Umstellung auf eine CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten CO2-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, werden KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert. Für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben wird allerdings Vertrauensschutz gewährt.

Auch bestehende gasbefeuerte Anlagen sollen in der öffentlichen Versorgung unterstützt werden, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.

Um eine Emissionsminderung um 40 % bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen insgesamt 22 Mio. Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. KWK-Anlagen sollen eine Emissionsminderung von 4 Mio. Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.

Zudem sei ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle, die Kostenlast fair zu verteilen. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (v.a. Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit als wichtig erachteten Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater