Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


18.02.2019

Kabinett billigt Klimaschutzbericht 2018

Das Bundeskabinett hat den „Klimaschutzbericht 2018“ gebilligt. Demnach wird Deutschland im Jahr 2020 voraussichtlich rund 32 % weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Zum Vergleich: 2017 lag die Minderung bei 27,5 %. Fortschritte werden bis 2020 für den Energiesektor erwartet, unter anderem aufgrund der erfolgreichen Reform des EU-Emissionshandels. Allerdings werden diese Fortschritte durch höhere Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude zum Teil zunichtegemacht.

Die Bundesregierung hatte 2014 erstmals eine Handlungs-Lücke beim Erreichen des 2020er Klimaschutzziels beziffert. Um diese zu schließen, wurden damals das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie der „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) beschlossen. Die Fortschritte werden in jährlichen Klimaschutz-Berichten bilanziert. Der „Klimaschutzbericht 2018“ kommt nur 8 Monate nach Beschluss des „Klimaschutzberichts 2017“. Er basiert teilweise auf der gleichen Datengrundlage und zeichnet daher ein ähnliches Bild. Demnach bringen die etwa 110 Maßnahmen, die 2014 beschlossen wurden, zwischen 43 und 56 Mio. Tonnen CO2. Ursprünglich war mit 62-78 Mio. t kalkuliert worden. Im Ergebnis würde Deutschland ohne das Aktionsprogramm im Jahr 2020 statt auf 32 % Minderung nur auf 28-29 % kommen.

Nachdem der europäische Emissions-Handel erfolgreich reformiert wurde, tragen höhere Zertifikatepreise einerseits stärker als erwartet zur Minderung von Treibhausgasen bei. Andererseits stagnieren die Emissionen im Gebäude- und Verkehrs-Sektor auf hohem Niveau statt wie ursprünglich erwartet zu sinken.Die Bundesregierung hatte sich für 2020 ursprünglich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgas-Eemissionen um 40 % gegenüber 1990 zu senken. Im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass dieses Ziel nicht rechtzeitig zu schaffen ist. Für 2030 gilt ein Ziel von 55 %. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringt, damit das Klimaziel für 2030 zuverlässig erreicht und die Lücke zum Erreichen des 40-%-Ziels so schnell wie möglich geschlossen wird.

Der Bericht kann auf www.bmu.de/DL2147 heruntergeladen werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater