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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


25.09.2015

KWKG-Novelle: BEE vermisst Anreize für Flexibilisierung und Erneuerbare

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWGK) bringt teils gute Ansätze, lässt aber nach Ansicht des BEE relevante Punkte offen. „Wir bedauern, dass das novellierte KWKG weder Anreize zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen noch den Einsatz Erneuerbarer Energien in diesen setzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine passende Begleittechnologie der Energiewende, aber dafür liefert der Gesetzesentwurf zu wenig Lösungen“

Der BEE begrüßt, dass künftig Kohlekraftwerke keine KWK-Förderung mehr bekommen sollen.

Um das Ziel flexiblerer KWK zu erreichen, sei der Gesetzentwurf halbherzig. Die KWK-Förderung sollte höher sein, wenn der Strom benötigt wird, als zu Zeiten niedrigen Bedarfs – insbesondere im Sommerhalbjahr. Dieser Schritt wird im Gesetzentwurf nicht gegangen. Das KWKG bleibe damit hinter den richtigen Zielen des Weißbuchs der Bundesregierung zum Strommarktdesign zurück.

Immerhin gebe es zusätzliche Förderanreize für Wärmespeicher, die eine Flexibilisierung ermöglichen. Auch die stärkere Förderung der Netze sei zu begrüßen.

Statt auch auf erneuerbare Energien zu setzen, bleibe das KWKG ein Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger, wenn auch mit gekoppelter Strom- und Wärmenutzung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater