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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.04.2016

Jetzt bewerben: Bundesumweltministerium fördert kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Kommunen können sich ab sofort mit ambitionierten Klimaschutz-Projekten für eine Förderung des Bundesumweltministeriums bewerben.

Das Ministerium hat den Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ veröffentlicht. Gesucht sind modellhafte Beiträge zum Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. Projektskizzen können bis zum 30. Juni 2016 eingereicht werden.

Ziel der Förderung ist es, den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden für den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei ist der Förderaufruf bewusst offen gestaltet. Modellprojekte sind in unterschiedlichen Handlungsfeldern möglich, etwa in der Abwasserbehandlung, bei kommunalen Liegenschaften oder in der Energie- und Quartiersversorgung. Die Projekte sollen sich nicht auf Einzelmaßnahmen beschränken, sondern einen umfassenden Ansatz aufweisen, also zum Beispiel die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr miteinander verknüpfen.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Gefördert werden investive Projekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens 200.000 Euro pro Vorhaben bzw. Projekt. Ein Projektstart ist ab dem vierten Quartal 2016 möglich. Die Projektdauer beträgt im Regelfall bis zu drei Jahre.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de/modellprojekte.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater