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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.12.2017

Innovationen für effizientere Bioenergiesysteme gesucht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet einen neuen Förderaufruf zur Effizienzsteigerung von Bioenergieanlagen und -systemen in den Bereichen Kraft-Wärme-Kopplung, Biogas und Festbrennstoffe. Insbesondere praxisnahe Ansätze sind gefragt. Der Aufruf ist bis zum 31. März 2018 befristet, die Förderung der Projekte erfolgt aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds der Bundesregierung.

Anträge können beim Projektträger des BMEL, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) eingereicht werden.

Der neue Aufruf des BMEL widmet sich den erneuerbaren Energien und insbesondere der Energieeffizienz. Bioenergie stellt nach wie vor fast zwei Drittel der in Deutschland verbrauchten regenerativen Primärenergie. Begrenzte Biomassepotenziale und die Notwendigkeit eines nachhaltigen Ressourceneinsatzes stellen die Branche jedoch vor große Herausforderungen.

Mit dem Aufruf sollen Ideen für technische Innovationen an Anlagen und Systemen zur energetischen Konversion nachwachsender Rohstoffe eingeworben werden. Dies können Biogasanlagen, Feuerungsanlagen, KWK-Anlagen, Biomethanaufbereitungsanlagen und weitere Anlagentypen sowie Kombinationen daraus sein. Besonders erwünscht sind marktnahe, anwendungsbezogene Vorschläge.

Projekte, die die vor- und nachgelagerten Bereiche, etwa die Substratbereitstellung, Speicherung oder Verteilung der Energie betreffen, sind nicht Teil dieses Aufrufes.

Die Mittel für die ausgewählten Projekte stellt das BMEL aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) der Bundesregierung bereit. Projektvorschläge nimmt die FNR entgegen, die auch das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL betreut, das zuwendungs- und beihilferechtliche Grundlage für eine Förderung im vorliegenden Aufruf ist. Die Vorhaben müssen außerdem den förderpolitischen Zielen dieses Programms sowie den Zielen des Sondervermögens EKF entsprechen.

Der vollständige Text des Förderaufrufs „Technische Lösungen zur Steigerung der Effizienz von Bioenergie-Konversionsanlagen und -systemen“ steht hier zur Verfügung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater