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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.06.2011

Innovationen für Innenstädte: BBSR sucht Modellvorhaben

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sucht für das neue Forschungsfeld "Innovationen für Innenstädte" im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau Modellvorhaben.

Diese sollen Erkenntnisse aus dem "Weißbuch Innenstadt" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Innenstadtentwicklung auf lokaler Ebene erproben. Das Weißbuch wurde in einem diskursiven Verfahren entwickelt und enthält zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte als Wirtschafts-, Wohn-, Arbeits- und Lebensräume.

Bundesweit sind mindestens fünf Modellvorhaben vorgesehen. Bewerben können sich Kommunen, die Konzepte und Maßnahmen für die Um- und Nachnutzung brach gefallener oder vom Leerstand bedrohter, zentraler städtebaulicher Großstrukturen entwickeln und umsetzen werden. Dazu gehören etwa Kauf- oder Warenhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Krankenhäuser. Auch größere innerstädtische Flächen können einbezogen werden, da sie von strategischer Bedeutung für die Stadtentwicklung sein können. Die Projekte sollen auf Grundlage eines innerstädtischen Gesamtkonzepts realisiert werden.

Die Laufzeit der Modellvorhaben erstreckt sich von Dezember 2011 bis Oktober 2014. Sie werden vom BMVBS finanziell gefördert und vom BBSR wissenschaftlich begleitet. Frist für die Abgabe der Interessenbekundung ist der 8. Juli 2011.

Weitere Informationen zum Forschungsfeld, den Projektaufruf und die Formulare zur Interessenbekundung gibt es auf der Internetseite des BBSR unter

www.bbsr.bund.de

in der Rubrik "Aktuelles".




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