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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.01.2012

Ingenieure warten weiter auf angemessene Honorare

VBI: Bundeswirtschaftsministerium muss Gutachten zur neuen Honorarstruktur zügig vergeben – Umsatzrenditen in den Büros erheblich zu niedrig.

„Die Wettbewerbsfähigkeit unabhängiger deutscher Planungsbüros und Ingenieurgesellschaften darf nicht länger eingeschränkt sein. Umsatzrenditen von durchschnittlich 2,2 %, wie jetzt vom AHO veröffentlicht, sind für Unternehmen dramatisch, weil sie der Substanz der Büros massiv schaden. Es fehlen Mittel für Investitionen, für Fortbildung und das Gehaltsniveau ist oft so niedrig, dass unabhängige Planungsbüros kaum mit anderen Arbeitgebern konkurrieren können. Daher muss das Bundeswirtschaftsministerium das anstehende Gutachten zur Ermittlung der erforderlichen Honorarhöhen im Zuge der aktuellen Novellierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure HOAI unverzüglich beauftragen. Der Zeitplan für die HOAI-Novellierung darf keinesfalls gefährdet werden.“ Dies sagte heute die kommissarische VBI-Hauptgeschäftsführerin Sabine von Berchem in Berlin.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant gemäß den Koalitionsvereinbarungen von CDU/CSU und FDP die 2009 novellierte HOAI in dieser Legislaturperiode fortzuschreiben. Hintergrund dafür ist, dass die Honorare vor zwei Jahren völlig unzureichend nur als Abschlag erhöht wurden. Eine Analyse der Kostenstruktur der Ingenieur- und Architekturbüros und eine realistische Bewertung der erforderlichen Honorare blieb aus. Die gültige HOAI basiert auf Daten von 1996. In 13 Jahren wurden die Honorare nur um 10 % erhöht, was einer jährlichen Steigerung von rund 0,8 % entspricht.

„Die aktuelle HOAI bewertet die Leistungen der Büros in vielen Bereichen viel zu gering. Ingenieure müssen ihre Arbeit gesetzlich bedingt zu Billigpreisen erbringen. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland in erheblichen Maße, denn unsere Unternehmen können sich so nicht gesund entwickeln und konkurrenzfähig im Wettbewerb bestehen.

Der VBI fordert das Wirtschaftsministerium auf, den Zeitplan für die HOAI-Novellierung bis Mitte 2013 einzuhalten und das erforderliche Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur unmittelbar zu beauftragen“, so von Berchem weiter.  

 

www.vdi.de




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