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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.02.2017

Infos zum GEG ab heute im GEB-E-Paper lesen

In der GEB-Ausgabe 02-2017 werden wichtige Punkte aus dem GEG-Entwurf vorgestellt und analysiert.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung in erster Linie zwei Dinge umsetzen: zum einen muss sie den Niedrigstenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gemäß der EU-Vorgabe einführen. Zum anderen hat sie der Bauministerkonferenz der Länder die Zusammenführung von EnEG, EEWärmeG und EnEV zugesagt. Daraus ist eine Menge an Neuerungen entstanden. Spannend bleibt, welche davon vom Referentenentwurf bis zum Inkrafttreten so erhalten bleiben.

Weitere Themen in der aktuellen Ausgabe:

  • Schwerpunkt Sanierung
    Die energetische Gebäudesanierung – eine Erfolgsgeschichte
    Risiken bei Leckstellen in Luft dichtheitsschichten von Holzdächern
    Nachbarschaftsgemeinschaft modernisiert ein 50er-Jahre-Wohnhaus
  • Neu veröffentlicht: Technische FAQ der KfW für Nichtwohngebäude
  • Förderung nach KWKG 2016: Mehr Klarheit für BHKW-Betreiber
  • Jubiläum: 15 Jahre Deutsches Energieberater-Netzwerk

Der GEB 02-2017 erscheint am 9. Februar, Abonnenten steht er kurz vorher auf www.geb-info.de zur Verfügung. Das E-Paper der aktuellen Ausgabe können Sie schon heute lesen und mit einer Probemitgliedschaft zwei Ausgaben kostenlos testen. Informationen zum E-Paper und zur Probemitgliedschaft finden Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater