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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.07.2013

Immer mehr Erzeuger verkaufen ihren erneuerbaren Strom direkt

Fast die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien wird nach den Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber vollständig an der Strombörse gehandelt und ist so in den Wettbewerb am Großhandelsmarkt für Strom integriert.

Eineinhalb Jahre nach der Einführung der sogenannten Marktprämie mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und sechs Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Managementprämien-Verordnung meldet das BMU deutliche Erfolge.

Die Marktprämie gleicht die Differenz aus zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis und der Vergütung, die nach dem EEG für Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt wird. Die Erzeuger verzichten damit auf die Einspeisevergütung. Die Marktprämie setzt so Anreize, Strom verstärkt dann einzuspeisen, wenn er gebraucht wird – der Marktpreis also über dem Durchschnitt liegt. Im Gegenzug müssen Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und die Marktprämie in Anspruch nehmen, in gleichem Maß Verantwortung übernehmen wie die Betreiber konventioneller Kraftwerke: Sie verkaufen ihren Strom selbständig oder mit Hilfe von spezialisierten Stromhändlern im Wettbewerb am Großhandelsmarkt, erstellen dafür Prognosen, melden so genannte Fahrpläne an und müssen für diese gerade stehen. Zudem bieten Betreiber von Biomasseanlagen Regelenergie an. Sie sollen so dazu beitragen, dass mittelfristig zunehmend auf die Mindesteinspeisung aus konventionellen Kraftwerken verzichtet werden kann. Die Entwicklung zeige zudem, dass Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien jetzt auf negative Preise am Großhandelsmarkt reagieren und ihre Anlagen in solchen Fällen drosseln.

Insgesamt sind derzeit etwa 70 Unternehmen und Stromhändler an der Strombörse mit der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien aktiv. Die Zahlen zur Marktprämie sind abrufbar auf der Website der Übertragungsnetzbetreiber www.eeg-kwk.net

Link zum Forschungsbericht zur Evaluierung der Marktprämie




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