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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.09.2017

Hydraulischer Abgleich: Vorteile und Förderung

Die Hessische Energiespar-Aktion informiert über den hydraulischen Abgleich und seine Bedeutung. Wissenswertes für Energieberater bietet unser Dossier Hydraulischer Abgleich/Heizungsoptimierung.

Wenn einzelne Heizkörper im Haus nicht richtig warm werden oder nachts das Pfeifen von Thermostatventilen im Haus zu hören ist, deutet das darauf hin, dass die Heizungsanlage möglicherweise nicht hydraulisch abgeglichen ist. „Unter dem Wortungetüm „Hydraulischer Abgleich von Warmwasserheizungen“ versteht man die Einstellung der jeweils ausreichenden Heizungswassermengen für jeden Heizkörper im Haus und dient damit der Heizungsoptimierung“, so Florian Voigt, Projektmanager der „Hessischen Energiespar-Aktion“.

Die richtige Wassermenge stellt sich nämlich nicht von alleine ein. Hierfür sorgen Rohrbögen, -anschlüsse, unterschiedliche Rohrlängen zwischen den Heizkörpern, Armaturen, die alle einen Widerstand gegen das strömende Wasser ausüben. So kommt es häufig vor, dass die in der Nähe der Umwälzpumpe liegenden ersten Heizkörper von zu viel und die weiter entfernt angebrachten Heizkörper von zu wenig Heizwasser durchströmt werden. Damit alle Heizkörper warm werden, wird dann die Temperatur am Kessel hochgedreht und die Umwälzpumpe auf höchster Stufe betrieben. Die Folge sind erhöhte Wärmeverluste über Heizungsrohre und Kessels, ein schlechterer Nutzungsgrad des Kessels durch die unnötig hohen Vor- und Rücklauftemperaturen, eine höhere Stromrechnung durch die hohe Pumpenleistung und außerdem unangenehme Pfeifgeräusche durch den erhöhten Pumpendruck.

Für einen hydraulischen Abgleich müssen entweder die Thermostatventile einstellbar oder Rücklaufverschraubungen der einzelnen Heizkörper vorhanden sein. Diese Elemente lassen sich auch nachrüsten. Bei größeren Gebäuden dienen diesem Zweck Strangventile. Jeder Heizungshandwerker ist nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C verpflichtet, Heizungsrohrnetze hydraulisch abzugleichen. Dies gilt für den erstmaligen Einbau und die Heizungserneuerung im Bestand. Bei von der KfW geförderten Neu- und Altbauten wird der Abgleich als Förderbedingung verlangt.

Untersuchungen der Fachhochschule Wolfenbüttel an Alt- und Neubauten (www.delta-q.de) zeigen einen Energiesparerfolg durch den hydraulischen Abgleich: Bei der Heizwärme lag er bei ca. 5 %.

Vorteile des hydraulischen Abgleichs:

  • Heizenergieeinsparung
  • Vermeidung von Strömungsgeräuschen an Thermostatventilen
  • eine niedrigere Rücklauftemperatur, dadurch z.B. Verbesserung des Nutzungsgrades von Brennwertkesseln sowie
  • Stromeinsparung bei der Umwälzpumpe.

Förderprogramm Heizungsoptimierung

In diesem Zusammenhang weist die HESA auf das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich hin. Bezuschusst wird der Austausch von Umwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen in bestehenden Heizungssystemen sowie der hydraulische Abgleich der Wassermengen in den Heizkörpern einer Anlage. Eine Produktliste aller förderfähigen Pumpen findet sich unter www.bafa.de.  Beide Maßnahmen können einzeln oder gemeinsam ausgeführt werden. Zusätzlich werden die Installation von Einzelraumtemperaturreglern und voreinstellbaren Thermostatventilen gefördert. Es wird darauf hingewiesen, dass z.B. bei „wandhängenden“ Heizungsthermen die Pumpen fest eingebaut sind und in der Regel nicht ausgetauscht werden können. Genaueres ist beim Heizungsinstallateur zu erfahren.

„Hausbesitzer profitieren von staatlichen Fördergeldern in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben. Dabei ist zu beachten, dass die Fördersumme anhand des Netto-Rechnungsbetrags berechnet wird – also ohne Mehrwertsteuer. Das entspricht 25 % auf den Rechnungsbetrag incl. Mehrwertsteuer, da Privatpersonen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind“, so Voigt weiter.

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formular der BAFA unter www.bafa.de. Anträge können von Privatpersonen, durch Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen u.a. gestellt werden. Die Registrierung erfolgt vor der Bestellung der Pumpe oder Handwerkerbeauftragung. Nach der Bestätigung mit persönlicher Vorgangsnummer kann der Fachhandwerker loslegen. Für die Maßnahme ist eine separate Rechnung erforderlich. Alle Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung einzureichen. Einzelheiten können der neuen Richtlinie „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ entnommen werden.

www.energiesparaktion.de




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