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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.06.2020

Hoffnung für den Klimaschutz

Vor Kurzem hat der Wirtschaftsausschuss im Bundestag empfohlen, den Förderdeckel für neue Solarstromanlagen ersatzlos zu streichen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. begrüßt diesen Vorschlag und betont die Dringlichkeit, die Solar-Förderung fortzusetzen.

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig bezeichnete die in einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses am 29. Mai beschlossene Empfehlung als wichtiges Zeichen der Hoffnung für den Klimaschutz und die Solarwirtschaft. Tausende Jobs in der Solarbranche und der Erfolg der Energiewende seien darauf angewiesen, dass der Bundestag den Solardeckel in der kommenden Sitzungswoche Mitte Juni tatsächlich endlich zu Fall bringe.

Es handele sich dabei um die voraussichtlich letzte Chance, die Förderbeschränkung rechtzeitig zu Fall zu bringen, bevor sie bei der Marke 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung in diesem Sommer erreicht wird. Der BSW hatte zuletzt wiederholt kritisiert, dass es immer wieder zu vermeidbaren Verzögerungen bei der politisch vielfach versprochenen Gesetzesänderung gekommen war und diese nunmehr frühestens Anfang Juli abschließend im Bundesrat verabschiedet werden kann. „Dieses Ziel darf nun unter keinen Umständen verfehlt werden und dafür bedarf es jetzt höchster gesetzgeberischer Disziplin“, so Körnig.

In Repräsentativ-Befragungen hatten sich zuvor wiederholt 3/4 der Bundesbürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um einen wirksamen Klimaschutz zu ermöglichen. Der BSW fordert die Bundesregierung auf, nach erfolgreicher Entdeckelung die Solarenergie weiter zu „entfesseln“. Eine Reihe weiterer Marktbarrieren wie z. B. die „Sonnensteuer“ auf selbst verbrauchten Solarstrom sowie viel zu enge Ausbaukorridore und Standortkulissen müssten ebenfalls fallen bzw. geweitet oder gelockert werden, so die Branchenerwartungen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater