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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.04.2017

Höhere Zuschüsse im Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Klimaschutzaktivitäten von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Kirchen werden im Südwesten künftig höher bezuschusst. Am 31. März 2017 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg eine entsprechende Änderung im Förderprogramm Klimaschutz-Plus in Kraft gesetzt. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steigen die Zuschüsse um bis zu 50 %. Die attraktivere Förderung gilt ab sofort nicht nur für Nichtwohngebäude: Auch Maßnahmen in Gebäuden, die zur Erfüllung kommunaler Unterbringungspflicht

Auch die seit dem Programmstart Anfang Februar bereits eingereichten Förderanträge profitieren von den verbesserten Bedingungen. Die L-Bank informiert die betroffenen Antragsteller direkt. Insgesamt stehen 11,5°Millionen Euro zur Verfügung. Geförderte erhalten jeweils maximal 200.000°Euro. Antragfrist für alle Programmteile ist nun der 30.°November 2017. Klimaschutz-Plus wird von der L-Bank abgewickelt und von der KEA begleitet. Mehr unter www.kea-bw.de.

Die Änderungen im Einzelnen

Im CO2-Minderungsprogramm, dem Teil A des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.

Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) erhalten die Gebäudeeigentümer einen Betrag von 50°Euro. Allerdings war die Förderung bisher auf maximal 20 % der förderfähigen Investitionen gedeckelt. Diese Grenze wird nun auf 30 % erhöht.

Bei Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten können zusätzliche Förderboni in Anspruch genommen werden. Auch bei ihnen gibt es Verbesserungen: Pro erfülltem Kriterium wird ein Aufschlag von jeweils 10 % auf den ermittelten Förderbetrag gewährt. Bislang gab es hier nur 5 %.

Auch das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, Teil B des Programms, ist attraktiver geworden: Bei der Einführung eines systematischen Energiemanagements werden statt bisher zehn nun bis zu zwölf Tagewerke eines externen Dienstleisters pro Jahr gefördert.

Unterstützung bei der Antragstellung

Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums. Für Fragen stehen die L-Bank unter der Telefonnummer (0721) 150-1600 oder per E-Mail (klimaschutz-plus@l-bank.de) sowie die KEA (info@kea-bw.de) zur Verfügung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater