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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.11.2014

Hintergrundpapier über Kosten und Preise für Strom

Die Agentur für Erneuerbare Energien e.V. hat ein Hintergrundpapier über Zusammenhänge von Kosten und Preisen für Strom veröffentlicht.

Die Netzbetreiber haben mit ihrer Mittelfristprognose die Schätzung abgegeben, die EEG-Umlage werde im Jahr 2016 zwischen 5,66 und 7,27 ct/kWh (Trendszenario 6,5 ct/kWh) liegen. Zum Vergleich: 2015 wird die EEG-Umlage 6,17 ct/kWh betragen.

Die Höhe der Umlage wird unter anderem von der Menge des eingespeisten Ökostroms, der Höhe der Einspeisevergütungen und der Entwicklung des Börsenstrompreises beeinflusst. Ebenfalls entscheidend ist die Anzahl der Stromverbraucher, die von der Umlage (teil-)befreit sind. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber nimmt die Menge des privilegierten Stromverbrauchs durch die so genannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) und den Eigenverbrauch weiter zu. Während es 2014 etwa 29 % des Nettostromverbrauchs in Deutschland sind, werden es 2015 schon rund 33 % sein.

Die BesAR regelt die Privilegierung von Großverbrauchern mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Million Kilowattstunden pro Jahr. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von den Kosten der Energiewende zu entlasten. Mit der EEG-Novelle 2014 wurde der Umfang der bisherigen Befreiungen weitgehend beibehalten. Die Eintrittsschwelle für eine Befreiung von der EEG-Umlage wurde von 14 % auf 16 bis 20 % Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens erhöht. Der Kreis der antragsberechtigen Branchen wurde erweitert. Für den Stromverbrauch über einer Million Kilowattstunden hinaus müssen 15 % der EEG-Umlage bzw. unter bestimmten Bedingungen nur 0,1 oder gar 0,05 Ct/kWh gezahlt werden.

Das Hintergrundpapier „Renews Spezial: Kosten und Preise für Strom“ steht zum Download unter www.unendlich-viel-energie.de




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