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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


01.08.2016

Heizungsoptimierung: Seit heute Onlineregistrierung für Förderprogramm möglich

Die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich tritt am 1. August 2016 in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dieser Richtlinie Investitionen zur Optimierung von Heizungsanlagen.

Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten. Gefördert wird der Austausch einer alten gegen eine neue hocheffiziente Pumpe (Heizung und Warmwasser) in Bestandsgebäuden. Überdies ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z.B. Thermostatventile, Einstellung der Heizkurve) in bestehenden Gebäuden förderfähig. Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen.

Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt und mit Mitteln in Höhe von mehreren hundert Mio. Euro ausgestattet. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Online-Portal zur Registrierung ist ab heute geöffnet. Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Portal auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d.h. vor Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe bzw. für den hydraulischen Abgleich. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden.

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung stehen auf der Homepage des BAFA unter dem Menüpunkt Energie > Heizungsoptimierung zur Verfügung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater