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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.07.2018

Heizöltanks vor Hochwasser schützen

In den vergangenen Jahren ist das Hochwasserrisiko gestiegen und es verschärft sich weiter: Studien zufolge wird etwa im Neckarraum die Zahl von Hochwassern in den kommenden 30 Jahren um bis zu 50 % ansteigen. Auf der Plattform „Intelligent heizen“ wird erklärt, was Besitzer von Ölheizungen beachten müssen.

Bei vergangenen Hochwassern hat austretendes Heizöl große Schäden verursacht – nicht nur an Gebäuden. Es verunreinigte und belastete auch die Umwelt in hohem Maße. Im Januar 2018 trat deshalb das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, durch besondere Sicherheitsvorkehrungen und strengere Vorschriften das Schadensrisiko zu minimieren und Betreiber einer Ölheizung stärker in die Pflicht zu nehmen.

Handlungsbedarf in Überschwemmungs- und Risikogebieten

Betreiber von Heizöltankanlagen in hochwassergefährdeten Region sind nach dem Gesetz verpflichtet, diese zu überprüfen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen. In welchem Zeitrahmen die Überprüfung stattfinden muss, hängt davon ab, ob die Anlage in einem sogenannten Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet liegt. Beide Gebiete werden von den Kreisverwaltungsbehörden ausgewiesen.

Zu den Überschwemmungsgebieten zählen beispielsweise Flächen zwischen einem Gewässer und einer Hochwasserschutzanlage, etwa einem Deich. Mit Risikogebieten sind Flächen gemeint, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Heizöltankanlagen, die in einem der beiden Gebiete angesiedelt sind, müssen künftig hochwassersicher sein. Die Frist für die Prüfpflicht der Betreiber in Überschwemmungsgebieten endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033. Die Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern.

Beim richtigen Lagern von Heizöl in Überschwemmungs- und Risikogebieten ist der Hochwasserstand (HQ100-Marke) des Gebäudes entscheidend. Die sicherste Variante besteht darin, die Heizöltankanlage in einem Raum aufzustellen, der sich oberhalb der HQ100-Marke befindet. Ansonsten bieten sich für den Hochwasserschutz zwei Möglichkeiten an: zusätzliches Abdichten des Aufstellraums oder die Verankerung der Tanks. Beim Abdichten werden alle Raumöffnungen für den anstehenden Wasserdruck und Rückstau mit speziellen Vorrichtungen versehen. Verbindungsleitungen, Armaturen und Messgeräte müssen so konstruiert sein, dass im Überschwemmungsfall kein Wasser in den Tank gelangen kann. Außerdem muss der Behälter einem bestimmten Wasserdruck standhalten und die Entlüftungsleitungen müssen sich oberhalb der HQ100- Marke befinden.

Beim Verankern geht es darum zu verhindern, dass sich der Tank beim Eindringen des Wassers aus seiner Halterung löst und aufschwimmt. Durch spezielle Vorrichtungen wird der Tank am Boden, der Decke oder an den Wänden befestigt. Wichtig: Installationsarbeiten zum Nachrüsten dürfen nur von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

www.intelligent-heizen.info

 




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