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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.04.2017

Heizetikett: Bezirkschornsteinfeger können ab heute Aufwandsentschädigung beantragen

Seit 1. Januar 2017 müssen Bezirksschornsteinfeger sämtliche Heizungsaltanlagen mit einem neuen Effizienzlabel ausstatten. Für diese Dienstleistung erhalten sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ab heute können Schornsteinfeger eine Aufwandsentschädigung für das Anbringen des Heizungslabels beantragen. Dafür müssen Sie sich zunächst auf der Website der BAFA registrieren. In einem zweiten Schritt können sie mit den zugewiesenen Login-Daten das Online-Antragsformular ausfüllen. In diesem Schritt muss auch eine XML-Datei hochgeladen werden, deren Datensatz aus dem entsprechenden elektronischen Kehrbuch generiert wird.

Auf seiner Internetseite stellt das BAFA weitere Informationen zum Thema bereit, beispielsweise einen Link zu einem Online-Rechner, mit dem jeder Interessierte die Effizienzklasse seiner Heizungsanlage selbst ermitteln kann. Zudem hat das BAFA für Fragen rund um das Heizungsetikett eine Hotline (06196 908-1001) eingerichtet.

Die Ausstattung des Heizkessels mit dem Effizienzlabel erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Feuerstättenschau. Zunächst werden alle Heizungsaltanlagen bis zum Baujahr 1994 etikettiert. Insgesamt sollen auf diese Weise in den nächsten acht Jahren 13 Millionen Heizkessel begutachtet werden und eine Einstufung des energetischen Zustandes erhalten. 

Das durchschnittliche Alter von Heizungskesseln in Deutschland liegt bei fast 18 Jahren. Mehr als ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. Der überwiegende Teil dieser alten Heizkessel erreicht nur die Effizienzklassen C, D, oder E.




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