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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.03.2018

Hausbesitzer haftet für Schäden an Nachbarhaus

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline D-AH (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, engagierte ein Ehepaar einen Dachdecker, um das Flachdach ihres Hauses reparieren zu lassen. Der Handwerker arbeitete mit Heißkleber und verursachte dabei einen Brand, der das Haus komplett zerstörte. Dabei entstanden außerdem große Schäden am Haus der Nachbarin. Für diese Schäden kam zunächst die Versicherung der Nachbarin auf, doch die forderte nun Ersatz für ihre Ausgaben. Und weil der Dachdecker inzwischen insolvent war, verklagte die Versicherung nun die Hausbesitzer und forderte knapp 98.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof gab der Versicherung recht. Demnach haften die Hauseigentümer für die Schäden, die der Dachdecker an fremden Häusern und Grundstücken verursacht hat. „Ob sie bei der Wahl des Handwerkers sorgfältig genug vorgegangen sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Dr. Andreas Pagiela. Ausschlaggebend für die Einschätzung der Richter war vielmehr, dass die Hausbesitzer mit der Beauftragung des Handwerkers die Gefahrensituation ermöglicht hatten. Hinzu kam, dass die Nachbarin nichts tun konnte, um den Schaden zu verhindern und dass der so groß war, dass sie ihn nicht einfach hinnehmen musste.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater