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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.11.2016

HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt und den Europäischen Gerichtshof angerufen hat.

Mit dem im Jahr 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI hatte die Kommission für sich in Anspruch genommen, auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig zu sein. Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze: Gäbe es die Mindestsätze nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen – dies komme der Wirtschaft und dem Wettbewerb zugute.

Kammern und Verbände hatten mit einer umfangreichen Argumentation die Bundesregierung von der Bedeutung der verbindlichen Honorarordnung insbesondere für die Qualität und damit den Verbraucherschutz überzeugt. Unterstützung erfährt die Bundesarchitektenkammer vom EU-Parlamentsabgeordneten Markus Ferber: „Das Vorgehen der Kommission ist unverantwortlich. Sie will Qualität und Sicherheit auf dem Altar des schrankenlosen Wettbewerbs opfern. Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, bauen Brücken und planen Schulen und haften für ihre Leistungen. In solchen sensiblen Bereichen darf es nicht allein um den Preiswettbewerb gehen. Die deutsche HOAI hat sich seit vielen Jahren bewährt. Sie garantiert höchste Qualität, sorgt für ein hohes Verbraucherschutzniveau und ist gleichzeitig ein System mit hoher Kostentransparenz. Solche gewachsenen Strukturen, die von großem Nutzen für den Verbraucher sind und Ideenreichtum und Innovationen fördern, sollten wir unbedingt erhalten. Die Kommission verkennt vollkommen, dass es hier nicht um Wettbewerbsbeschränkungen, sondern um die Bewahrung eines Mindestmaßes an Qualität geht.“

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, wies darauf hin, dass die Zahl der Architekturbüros in Deutschland von 35.021 (2008) auf über 41.117 (2014) gestiegen sei. Dies belege, dass die HOAI kein Hindernis darstelle, sich hier niederzulassen – weder für In- noch für Ausländer. Ein Preiswettbewerb bei Planungsleistungen verfehle das Ziel einer guten Planung, denn billigere Planung bedeute in aller Regel weniger und schlechtere Planungsqualität. Wer am Planen spare, zahle später beim Bau und im Betrieb des Gebäudes vermeidbare erhöhte Kosten. „Wir werden weiter mit guten Argumenten für den Erhalt der Honorarordnung kämpfen“, so Ettinger-Brinckmann zur aktuellen Entwicklung.




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