Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


05.12.2014

Gütesiegel „Klimahaus Baden-Württemberg“

Energetisch vorbildliche Gebäude sollen künftig im Straßenbild auf einen Blick sichtbar sein – und dies mit einem einheitlichen Standard.

Das sind Ziele des Gütesiegels „Klimahaus Baden-Württemberg“, das die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg für Kommunen unter der Schirmherrschaft des Landesumweltministeriums entwickelt hat. Die Stadt Karlsruhe setzt das Konzept als Pilotkommune um. Am 28. November wurde das Gütesiegel dort erstmals vergeben, vorerst bekamen drei Häuser die Energie-Auszeichnung.  Das Gütesiegel orientiert sich eng an den KfW-Effizienzhauskriterien.

Das Vorhaben der Landesenergieagentur KEA soll durch entsprechende Schilder an den jeweiligen Häusern die Aufmerksamkeit für energetisch gut sanierte Gebäude und vorbildliche Neubauten erhöhen. Ziel ist auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung, außerdem soll ein größeres Interesse der Bürger an einem guten energetischen Standard geweckt werden. Das Schild – in Form einer individuell gestalteten Hausnummer – wird durch die Kommune vergeben. Koordiniert und umgesetzt wird das Klimahaus Baden-Württemberg im Hintergrund von der KEA.

Antragsberechtigt bei der Kommune ist der Eigentümer, mit seinem Einverständnis auch der betreffende Architekt oder Energieberater. Das Angebot ist für die Gebäudeeigentümer kostenfrei, die Kosten der KEA werden von der Kommune übernommen.

Weitere Informationen unter www.kea-bw.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater