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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


14.03.2019

Grüne: Eckpunkte für ein klimagerechtes GEG

Ohne den Umbau der Wärmeversorgung und einen energieeffizienten Gebäudebestand könne Klimaschutz nicht gelingen. Allerdings komme in Deutschland die energetische Modernisierung von Gebäuden seit Jahren nur schleppend voran, Wärme und Kälte aus erneuerbare Energien stagniere auf niedrigem Niveau.

Weil die Regierungskoalition – statt eine wirksame gesetzliche Grundlage für die Energiewende im Gebäudesektor zu legen – „den Umbau verhindert und fossile Heiztechnik mit Steuermillionen subventioniert“ sollen die Eckpunkte „der Blockadestrategie der Bundesregierung“ Vorschläge für eine wirksame Energiewende im Gebäudebereich entgegensetzen:

  • Mehr Energieeffizienz: Ordnungsrecht und Förderung weiterentwickeln: Der Niedrigstenergiegebäude-Standard für Neubauten soll auf dem Niveau des Effizienzhauses 40 festgelegt werden, bei umfassender Sanierung soll das KfW-Effizienzhaus 55 der Zielstandard sein. Einen Schutz vor finanzieller Überforderung soll ein zeitgemäß definierter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gewährleisten.

  • Mehr Erneuerbare Energien: Vorgaben für Neubau und Bestand machen: Für neu errichtete Gebäude soll der Pflicht-Anteil an erneuerbarer Wärme angehoben und ab 2025 soll 100 % erneuerbare Wärme Standard sein. Im Gebäudebestand sollen künftig erneuerbare Energien verpflichtend zum Einsatz kommen, wenn ohnehin ein Heizungsaustausch ansteht oder umfassend saniert wird. Der Pflichtanteil soll ab 2020 zunächst 20 % betragen und bis 2040 auf 100 % steigen. Ein steigender Erneuerbaren-Pflichtanteil soll auch für Fernwärme eingeführt werden und neue Ölheizungen sollen in Neubau und Bestand ab 2021 nicht mehr eingebaut werden dürfen. Gasheizungen, die im Neubau ab 2025 noch installiert werden, sollen durch politischen Rahmenbedingungen mit CO2-neutralem Gas (Biogas aus Reststoffen, Power-to-X) versorgt werden. Undatiert in dem Papier ist folgendes Element: „Subventionen für Öl- und Gasheizungen werden gestrichen. Förderung gibt es nur noch für Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien.“

  • Mehr Klimaschutz: CO2-Ausstoß als zusätzlichen Faktor aufnehmen: Zusätzlich zur Begrenzung des Energieverbrauchs eines Gebäudes und dem Einsatz von erneuerbaren Energien soll ein CO2-Faktor ins Energiesparrecht aufgenommen werden. Bei der Berechnung sollen auch Energieeinsatz und CO2-Intensität von Baumaterialien, Bauteilen und Herstellung einfließen.

  • Mehr Vollzug, weniger Bürokratie: Regeln vereinfachen, Kontrollmöglichkeiten stärken: Komplizierte DIN-Normen sollen durch praxistaugliche Verfahren ersetzt werden, und ein Monitoring soll nach klaren, messbaren und realistischen Kriterien erfolgen.

  • Mehr Verbrauchernähe: Beratung und Information verbessern: Ein einheitlicher Energieausweis soll den Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten darstellen und zusätzlich den gemessenen Energieverbrauch der vergangenen Jahre ausweisen. Für den Einstieg in die Energieberatung sollen Beratungsgutscheine für Sanierungsfahrpläne ausgeben werden und bundesweit den Zugang zu qualifizierten Beratungsangeboten für das Energiesparen und für die Umrüstung auf erneuerbare Energien sicherstellen.

Ausführliche Erläuterung der Eckpunkte für ein klimagerechtes Gebäudeenergiegesetz.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater