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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.07.2011

Geplante Richtlinie VDI 4598 als Handlungsleitfaden für KMU

Durchschnittlich die Hälfte der Kosten im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland entsteht durch den Einsatz von Ressourcen.

Potenzialstudien der Deutschen Materialeffizienzagentur (Demea) und anderer Institutionen haben ergeben, dass in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 20 Prozent der Materialkosten eingespart werden können. Bisher gibt es jedoch keine Richtlinie, an der sich die Unternehmen orientieren können. Der VDI will Abhilfe schaffen. Die geplante Richtlinie VDI 4598 soll helfen, die Ressourceneffizienz in KMU zu verbessern.

Die neue Richtlinie wendet sich vor allem an Entscheider in KMU aus den Bereichen Konstruktion, Fertigung, Einkauf, Vertrieb und Service. Mit dem Handlungsleitfaden sollen Produkte und Produktionsprozesse ressourceneffizienter werden. „Die Unternehmen erbringen das gleiche Produktionsergebnis bzw. den gleichen Kundennutzen mit weniger Ressourcenverbrauch. Zusätzlich realisieren sie erhebliche Kostenpotenziale und steigern die Qualität der Produkte und Produktionsprozesse. Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zu Ressourcenschonung, Versorgungssicherheit, Klima- und Umweltschutz, sondern sind gleichzeitig innovativer, wettbewerbsfähiger und zukunftssicherer aufgestellt“, betont Diplomphysiker Wilfried Denz, Vorsitzender des Richtlinien-Ausschusses VDI 4598 - Ressourceneffizienz in KMU.

Die Richtlinie VDI 4598 ist eine von drei Richtlinien zur Ressourceneffizienz, die die Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU) des VDI aktuell gemeinsam mit dem VDI Zentrum Ressourceneffizienz (VDI ZRE) erarbeitet. Damit werden Handlungsansätze aufgegriffen, die unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium (BMU) entwickelt worden sind. Ziel ist die Entkopplung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum sowie die absolute Senkung des Verbrauchs und damit verbundener Umweltbelastungen.

Neben der Richtlinie VDI 4598 befassen sich auch die Richtlinien VDI 4597 und VDI 4599 mit dem Thema Ressourceneffizienz. Die Rahmenrichtlinie VDI 4597 vermittelt die methodischen und systematischen Grundlagen zur Beurteilung der Ressourceneffizienz und adressiert Entscheider in Organisationen und Unternehmen. Die Richtlinie „Kumulierter Rohstoffaufwand“ (VDI 4599) wird eine Berechnungsmethodenvorschrift für die Bilanzierung und Bewertung von Rohstoffen beschreiben. Sie adressiert Spezialisten und Experten in Unternehmen, Verwaltung, Beratung und Forschung. Für diesen Adressatenkreis interessant ist im Übrigen auch die bereits im Weißdruck vorliegende Richtlinie „Kumulierter Energieaufwand“ (VDI 4600). Sie beschreibt eine Berechnungsmethodenvorschrift zur Sachbilanzierung des Energieaufwands.

www.vdi.de

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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