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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.04.2017

Genehmigte Wohnungen im Januar

Im Januar 2017 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 25.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,1°% oder 800 Baugenehmigungen von Wohnungen weniger als im Januar 2016.

Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen von November 2016 bis Januar 2017 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 28,4 %.

Trotz des Rückgangs der Baugenehmigungen insgesamt im Januar 2017 gegenüber dem Vorjahr haben die Genehmigungen von Neubauwohnungen zugelegt. Von den genehmigten Wohnungen waren 22.200 Neubauwohnungen in Wohngebäuden (+3,0 % gegenüber Januar 2016). Dabei stiegen die Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern um 20,3 % bzw. 2200 Wohnungen. Die Baugenehmigungen für Wohnungen in Einfamilienhäusern (–23,6 % bzw. –1900 Wohnungen) und Zweifamilienhäusern (–13,9 % bzw. –200 Wohnungen) gingen deutlich zurück. Bei den Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen gab es einen Zuwachs um 55,9 % (+700 Wohnungen). Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Flüchtlingsunterkünfte. Die Zahl der Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die durch Um- bzw. Ausbaumaßnahmen zu neuen Wohnungen geführt haben, nahm im Januar 2017 um 1500 Wohnungen ab (–32,7 %). Der Rückgang der Baugenehmigungen insgesamt lässt sich damit durch wesentlich weniger genehmigte Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erklären.

Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude erhöhte sich im Januar 2017 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,3 Millionen Kubikmeter auf 14,0 Millionen Kubikmeter (+10,5 %). Dabei ging der Anstieg allein auf die nichtöffentlichen Bauherren zurück (+1,7 Millionen Kubikmeter bzw. +14,9 %). Bei den öffentlichen Bauherren gab es einen Rückgang um 0,4 Millionen Kubikmeter (–26,3 %).

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen (31111) können über die Tabellen in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater