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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.05.2017

Genehmigte Wohnungen im Januar und Februar 2017

Im Zeitraum Januar bis Februar 2017 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 50.700 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,5 % oder 3500 Baugenehmigungen von Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich nahm die Zahl der genehmigten Wohnungen von Dezember 2016 bis Februar 2017 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,3 % ab.

Trotz des Rückgangs der Baugenehmigungen von Neubauwohnungen insgesamt im Januar und Februar 2017 gegenüber dem Vorjahr (–3,1 % bzw. –1400 Wohnungen) haben die Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zugelegt (+8,0 % bzw. +1800 Wohnungen). Damit erreichte die Anzahl genehmigter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit 24.235 Wohnungen den höchsten Wert in den Monaten Januar und Februar seit 1998 (24.292). Die Baugenehmigungen für Wohnungen in Einfamilienhäusern (–21,1 % bzw. –3400 Wohnungen) und in Zweifamilienhäusern (–1,6 % bzw. –400 Wohnungen) gingen deutlich zurück. Die Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen sind angestiegen (+ 19,2 % bzw. + 600 Wohnungen). Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Flüchtlingsunterkünfte. Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden im Januar und Februar 2017 entstanden, ging um 2 100 Wohnungen bzw. 26,0 % zurück.

Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude erhöhte sich im Januar und Februar 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur gering (+0,1 %). Diese Entwicklung ist auf einen Rückgang der Genehmigungen bei den öffentlichen Bauherren (–6,1 %) und einem geringfügigen Anstieg bei den nichtöffentlichen Bauherren (+0,7 %) zurückzuführen.

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen (31111) können über die Tabellen in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater