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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.10.2016

Geförderte Energieberatung für die Landwirtschaft

Zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau fördert das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen.

Schwerpunkte sind hierbei die Modernisierung, der Neubau und die systematische Optimierung des Betriebes. Zwei Drittel der für 2016 vorgesehenen Fördergelder wurden bereits beantragt. Zertifizierte Energieberater analysieren Energieverbrauchsprofile von Gebäuden und Betriebsabläufen und können so Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Beratungen von durch das BLE zugelassenen Sachverständigen fördert das Bundesamt zudem bis zu 80 Prozent.
Noch bis zum 31. Dezember 2016 fördert das BLE 15 Prozent des Investitionsvolumens von Klein- und Mittelunternehmen. Eine vorherige Energieberatung ist zwar nicht unbedingt erforderlich für die Zuschüsse, aber empfehlenswert. Denn auch die Beratungskosten fördert das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung mit bis zu 80 Prozent. Bei einem Ist-Zustand von 100.000 kWh lassen sich durch den Austausch der Leuchtmittel beispielsweise 60.000 kWh einsparen. Doch das BLE fördert nicht nur die Investitionsmaßnahmen und die Beratungskosten, sondern auch sogenannte Energieeffizienztische. Mit dieser Maßnahme möchte das Bundesamt verschiedene landwirtschaftliche Unternehmen sowie Firmen aus der Technologie- und Energiebranche zusammenbringen, damit sie sich über die Steigerung der Energieeffizienz austauschen. Energieberater betätigen sich bei den Energieeffizienztischen als Moderatoren und ermöglichen so den Wissenstransfer zwischen verschiedenen Branchen.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater