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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.11.2017

Gebäudesektor-Empfehlungen für Jamaika

Ein Verbändebündnis (Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutscher Mieterbund, Deutsche Umwelthilfe, Bund der Energieverbraucher, Naturschutzbund Deutschland, co2online und Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband) fordert Impulse für energieeffizientes und bezahlbares Bauen und Wohnen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen sollten bei den Jamaika-Sondierungsgesprächen zum Thema Wohnen am 10. November 2017 gesetzt werden.

Die Forderungen der Verbände:

  • Neubaustandard erhöhen: Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind keine maßgeblichen Kostentreiber beim Neubau bzw. für die hohen Kauf- und Mietpreise. Die Verbände sprechen sich daher für eine Erhöhung der Mindestanforderungen im Neubau aus. Entschieden lehnen sie dagegen ab, Gebäude ausschließlich über die Menge an CO2-Emissionen zu definieren.
  • Steuerliche Förderung als Anreiz für die Sanierungen von selbstgenutzten Bestandsgebäuden: Die Verbände fordern eine Absetzbarkeit der energetischen Sanierungskosten von der Steuerschuld, um Eigenheimbesitzer zu unterstützen. Diese sollte die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzen, sodass Hausbesitzer für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen gewonnen werden.
  • Mehr Transparenz für Verbraucher: In Zukunft sollten ausschließlich aussagekräftige, am tatsächlichen Energiebedarf orientierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend ausgestellt werden. Außerdem ist es aus Verbraucher- und Mietersicht inakzeptabel, dass die Kommunen zur Schaffung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zur Fernwärmeabnahme befugt sind. Dieser sollte gestrichen werden.
  • Mieter bei Modernisierungen stärker entlasten: Bisher kann der Vermieter nach einer energetischen Modernisierung elf Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten ohne Auflagen und zeitliche Befristung auf die Jahresmiete umlegen, sodass die Modernisierungsumlage vielfach zu drastischen Mieterhöhungen führt. Daher fordern die Verbände, die Umlage auf maximal sechs Prozent pro Jahr zu senken. Dem Investor sollten die öffentlichen Fördermittel direkt zufließen, dann könnte die Modernisierungsumlage sogar noch weiter gesenkt werden. Außerdem ist eine auf acht Jahre befristete Höchstgrenze für Mieterhöhungen einzuführen.

Gemeinsame Erklärung der Verbände.




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