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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.12.2018

Gebäudesanierung: Bundesregierung blamiert sich in Kattowitz

Ankündigungen aus der Wohnungswirtschaft, nach der jüngsten Mietrechtsnovelle die Sanierungs-Raten zu drosseln, sind während der Klimakonferenz in Kattowitz eine Blamage für Deutschland. Dies attestieren die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk, der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF): „Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist erklärter Kernbaustein der deutschen Klimaschutzstrategie. Dass die ohnehin viel zu niedrigen Sanierungsraten jetzt weiter sinken, nimmt die Bundesregierung – so wortwörtlich in der Begründung des Mietrechtanpassungsgesetz – hin. Das ist nicht nur peinlich, sondern auch wirtschaftsschädlich, denn deutsche Unternehmen sind weltweit Spitze in Energie-Effizienz-Lösungen und stellen über 600 000 Arbeitsplätze.“

Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergänzt: „Deutschland steht jetzt nicht nur mit leeren, sondern mit löchrigen Taschen in Kattowitz vor der Weltgemeinschaft. Das hätte verhindert werden können, wenn die Bundesregierung ihre Losung „Efficiency First“ aus dem Koalitionsvertrag ernst nähme, die Steuerförderung für Haussanierer endlich angefasst hätte und mit dem Gebäudeenergiegesetz ambitionierte Rahmen-Bedingungen für Neubau und Bestand liefern würde.“

Der Energieberaterverband GIH betont, es gebe viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die energetische Sanierungen sozialverträglich hinbekommen. GIH-Bundesgeschäftsführer Benjamin Weismann: „Diese Sanierungen müssen und können sowohl für Mieter als auch für Vermieter attraktiv sein. Neben sozialpolitischen Erwägungen hat die Bundesregierung aber schlicht unterlassen, zu überlegen, wie sie die Förderung, steuerliche Anreize, Mietspiegel und andere Instrumente so gestalten kann, dass auch für die Vermieter ein Schuh daraus wird.“

Viele Vermieter sähen selbst von Maßnahmen ab, die sich für Mieter warmmietenneutral oder sogar direkt kostensenkend umsetzen lassen, etwa die Umstellung auf effiziente Wärmelieferung oder Mieterstrom-Modelle. Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Fachverbands für Wärmelieferung: „Seit Jahren legt die Bundesregierung modernen Energie-Effizienz-Dienstleistungen immer neue Steine in den Weg. Dabei wären sie der Königsweg, das Mieter-Vermieter-Dilemma für die Energiewende im Heizungskeller aufzulösen.“ Neben der Mietrechtsänderung hat der Bundestag vergangene Woche auch das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die enthaltene Kürzung des Mieterstrom-Zuschlags und neue Belastungen für die Kraft-Wärme-Kopplung, seien weitere Rückschritte für den Klimaschutz.

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle: „Die Ankündigungen aus der Wohnungs-Wirtschaft zeigen, dass nun unter dem Deckmantel des Mieterwunschs auf unliebsame Investitionen wie energetische Sanierung verzichtet wird. Das ist genau die Krux, vor der wir die Bundesregierung seit geraumer Zeit warnen: Das Ziel eines klimaneutralen Gebäude-Bestandes ist nur erreichbar, wenn es gelingt, auch anspruchsvolle Modernisierungen attraktiv und sozialverträglich zu machen. Das gelingt nur mit einem Masterplan, bei dem sich auch die großen Wohnungsbaugesellschaften ihrer ökologischen Verantwortung stellen müssen. Zumal die energetische Sanierung nur eine geringe Prozentzahl der eigentlichen Investition ausmacht.“

Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Wohnraum bezahlbar und nachhaltig zu gestalten ist kein Widerspruch. Wir dürfen die energetischen Standards nicht aufweichen und heute die Sanierungs-Fälle von morgen bauen. Wir brauchen jetzt Maßnahmen zur Senkung der CO₂-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, das betrifft insbesondere das angekündigte Gebäudeenergiegesetz sowie die Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien.”

Stellungnahmen der Verbände zum Mietrechtsänderungsgesetz

Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater