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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.02.2019

Gebäudekommission fällt wohl unter den Tisch

Die Einrichtung von insgesamt 15 neuen Kommissionen auf wichtigen Politikfeldern kündigt der Koalitionsvertrag an. Besonders im Rampenlicht stand zuletzt die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, meistens Kohlekommission genannt, da eine Nennung der Kernaufgabe – einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums zu erarbeiten – wohl nicht attraktiv erschien.

Aufgabe der Kohlekommission war, ursprünglich bis Ende 2018, ein Aktionsprogramm mit Maßnahmen zu erarbeiten, die die Lücke zur Erreichung des 40-%-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich verringern und die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung.

Zeitlich parallel sollte laut Koalitionsvertrag im Bau- und im Verkehrssektor vorgegangen werden, um eine Grundlage für das Erreichen der Sektorziele 2030 aus dem Klimaschutzplan 2050 zu schaffen. 2019 sollten dann die Aktionsprogramme aus den drei Kommissionen in einem Gesetz münden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet.

Eine Gebäudekommission wird nun wohl gar nicht mehr eingesetzt. Eigentlich hätte sie bis Ende 2018 liefern sollen, stand aber kurz vor Weihnachten schon einmal auf der Kippe. Ende letzter Woche platzte dann die Bombe: Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldete, dass die angedachte Gebäude-Kommission abgesagt sei. Eigentlich war geplant, dass die Gebäude-Kommission am 20. Februar im Bundeskabinett beraten wird. Ein Dementi der Bundesregierung blieb bisher aus.

Stimmen aus der Branche

  • „Wenn die Gebäudekommission nicht eingesetzt wird, würde komplett die Einbindung von Fachleuten und der Branche fehlen“, kritisiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Wenn wir die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen wollen, brauchen wir sinnvolle und wirtschaftsverträgliche Maßnahmen. Dies kann nur auf Basis des Dialogs geschehen. Mit der Energie- und Verkehrsbranche wurde dieser geführt – die Immobilienwirtschaft bleibt hier außen vor. So sieht keine verantwortungsvolle Politik aus.“
     
  • „Die Hängepartie beim Klimaschutz im Gebäudesektor geht weiter. Nach dem schwachen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz werden mit der Absage der Gebäude-Kommission Klimaschutz und Energiewende mal wieder vertagt“, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). „Ohne konkrete Maßnahmen sind die Pariser Klimaziele nicht zu schaffen. Damit drohen eine weitere Blamage vor der Weltgemeinschaft und hohe Strafzahlungen aus Brüssel. Dabei stehen heimische Technologien und Lösungen längst bereit – Vorschläge für konkrete politische Maßnahmen ebenfalls – die Bundesregierung lässt also auch große wirtschaftliche Potenziale liegen.“
     
  • VDMA Forum Gebäudetechnik bezieht sich auf Meldungen, denen zufolge das Innenministerium (verantwortlich für das Bauwesen) und das Wirtschaftsministerium (verantwortlich für Energiethemen) davon ausgehen, genug Expertise zu besitzen, um geeignete politische Maßnahmenpakte selbst zu schnüren. Peter Hug, Sprecher des Forums Gebäudetechnik im VDMA: „Wenn die Ministerien diese Expertise haben, warum hinkt die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes dann immer noch so weit hinterher? Und warum gelingt es seit Jahren nicht, die notwendig Erhöhung der Renovierungsquote herbeizuführen, die notwendig ist, um die Klimaziele zu erreichen?“
     
  • Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI): „Die Verschiebung oder der Verzicht auf die Einsetzung einer Gebäudekommission enthebt die Bundesregierung nicht der Verantwortung, Lösungen vorzulegen, die den Klimaschutz im Gebäudesektor voranbringen. Wenn die Bundesregierung ihre eigenen Klimaziele ernst nimmt, müsste Deutschland seine Gebäude ab sofort annähernd doppelt so schnell sanieren wie heute. Ohne positive Impulse für effizienten Klimaschutz bei öffentlichen und privaten Gebäuden droht die nächste Zielverfehlung. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung muss jetzt rasch und kraftvoll umgesetzt werden.“

Man darf gespannt sein, wie es weiter geht. Auch ein Rückzug vom Rückzug wäre möglich. Vielleicht sollten die Bundesminister noch einmal ganz an den Anfang des Koalitionsvertrags blättern. Dort steht in der Präambel: „Das Wahlergebnis hat gezeigt, dass viele Menschen unzufrieden und verunsichert sind. Daraus ziehen wir mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag und seiner Politik die entsprechenden Schlüsse. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur politischen Debatte, zu Erneuerung und für Veränderung beweisen. […] Wir machen Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt. […] Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Politik wollen wir wieder stärken, indem wir Erneuerung und Zusammenhalt in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen.“