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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.03.2018

Gebäudehülle: Ein Leck ist ein Leck – oder doch nicht?

Steckdose als sekundäre Leckage: Häufig macht sich an Durchdringungen des Gipskartons Luftzug bemerkbar. Das kleine Bild zeigt die hierfür ursächliche, primäre Leckage – eine nicht verklebte Folie, die eigentlich als L
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Primäre und sekundäre Leckagen

Die in der Praxis vermutlich wichtigste Unterscheidung fragt danach, ob ein Leck auch die Ursache für den an ihm wahrnehmbaren Luftstrom darstellt. Dies ist stets der Fall, wenn sich die Fehlstelle in der planmäßig als Luftdichtheitsebene vorgesehenen Bauteilschicht findet. Dann spricht man von einer „primären Leckage“.

Liegt die Fehlstelle dagegen in einer Bauteilschicht, die raumseitig der planmäßigen Luftdichtheitsebene angeordnet ist, handelt es sich um eine „sekundäre Leckage“. Typische Beispiele für solch sekundäre Leckagen sind Durchdringungen von Gipskartonverkleidungen, etwa für Steckdosen im ausgebauten Dachgeschoss. Beim Blower-Door-Test macht sich an ihnen zwar ein Luftzug bemerkbar, doch die eigentliche Ursache – die primäre Leckage also – liegt tiefer im Bauteil verborgen, beispielsweise als unvollständige Verklebung der luftdichtenden Folie vor.

Am Ende bleiben primären Leckagen meist unsichtbar

Die Trennung in primäre und sekundäre Leckagen kann unter anderem dabei helfen, sich besser über Sinn und Zweck eines geplanten Blower-Door-Tests klar zu werden. Bei der üblichen EnEV-Schlussmessung wird der Messdienstleister meist nur noch sekundäre Leckagen orten und dokumentieren. Das genügt auch, um einzuschätzen, ob die Messergebnisse plausibel sind oder ob Messfehler vorliegen.

Die primären Leckagen als eigentliche Ursache der wahrnehmbaren Luftströmungen bleiben dagegen unsichtbar. Wer mit einem Dichtheitstest die Qualität der luftdichtenden Ebene überprüfen und gegebenenfalls verbessern will, sollte sich deshalb für eine frühere, baubegleitende Messung entscheiden. Dann ist die planmäßige Luftdichtheitsschicht noch frei zugänglich, sodass man primäre Leckagen direkt aufspüren und in der Regel gut nacharbeiten kann.

Hinweise zur Definition von Luft-Leckagen

Es gibt übrigens auch „tertiäre Leckagen“. Diese liegen in Bauteilschichten auf der raumabgewandten Seite der definierten Luftdichtheitsebene. Sie spielen aber nur bei tiefer gehender Beschäftigung mit der Thematik eine Rolle, beispielsweise beim Simulieren von Strömungswegen.

Und: Nur weil Luft-Leckagen oft auch als Fehlstellen bezeichnet werden, heißt das noch lange nicht, dass jemand etwas falsch gemacht hat. Experten bezeichnen geplante, funktionsbedingte Unterbrechungen der luftdichtenden Ebene ebenfalls als (primäre) Leckagen. Typisches Beispiel dafür ist bei Fenstern mit definierter Luftdurchlässigkeit die Fuge zwischen Flügel und Blendrahmen.

Weitere Details zur Definition und Systematik von Luft-Leckagen liefert der Forschungsbericht Bewertung von Fehlstellen in Luftdichtheitsebenen - Handlungsempfehlung für Baupraktiker im Publikationsbereich auf www.flib.de.

Wissenswertes zur Luftdichtheit bietet auch unser Dossier unter www.bit.ly/GEB-DossierLuftdichtheit




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