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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


31.03.2017

Gebäudeenergiegesetz gescheitert

Der Koalitionsausschuss konnte sich nicht auf einen Kompromiss zum neuen Gebäudeenergiegesetz verständigen. Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) zum Scheitern des Gesetzes:

„Wir bedauern sehr, dass der Koalitionsausschuss sich gestern nicht auf einen Kompromiss zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigen konnte und dieses Vorhaben damit für diese Legislaturperiode gescheitert ist. Das ist in mehrfacher Hinsicht ein erheblicher Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor.

Ohne das GEG wird Deutschland nun zunächst keinen Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude festlegen. Damit verstoßen wir gegen die EU-Gebäuderichtlinie. Außerdem hätte die öffentliche Hand hier mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen können, dass sie die Energie- und Klimaschutzziele ernst nimmt. Es ist ein schlechtes Signal, wenn sich nicht einmal die öffentliche Hand selbst dazu verpflichtet, ihre eigenen Gebäude heute so zu bauen, dass sie den Klimazielen genügen.

Bedauernswert ist zudem, dass die mit dem GEG angestrebte Vereinfachung des Ordnungsrechts für Gebäude nun erstmal nicht kommt. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hätten mit dem GEG zusammengelegt werden sollen. Das hätte vielen Ingenieuren, Architekten, Handwerkern etc. geholfen.

Nach der steuerlichen Förderung für die energetische Gebäudesanierung ist nun ein zweites wichtiges Vorhaben für die Energiewende im Gebäudesektor im politischen Prozess gescheitert. Das zeigt, dass die Politik die Schlüsselfunktion des Gebäudesektors für die Energiewende offenbar immer noch nicht ausreichend versteht.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater