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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


23.10.2019

Gebäudeenergiegesetz: Bundesregierung gibt Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes auf

Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) kritisiert den ihr vorliegenden Entwurf als ambitionslos im Lichte der Klimakrise. Statt innovative Lösungen für energiesparende Gebäude zu befördern, schreibe er selbst für öffentliche Gebäude lediglich die bestehenden Standards fort. Trotz heftiger Kritik am Klimapaket drohe die Bundesregierung ein Gesetz zu verabschieden, das das bereits vor ze

Der mutlose Entwurf verliere so den Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand sogar vorsätzlich aus den Augen und provoziere weitere Strafzahlungen aus Brüssel, moniert die DENEFF. Grundsätzlich sei die Zusammenführung und Vereinfachung bestehender Gesetze im Gebäudeenergierecht aber zu begrüßen. Zudem sei es lobenswert, dass die bestehenden energetischen Anforderungen an Neubauten 2023 geprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Auch Details wie die verpflichtende Energieberatung bei Eigentümerwechsel und Sanierung der Gebäudehülle seien durchaus begrüßenswert. Das reiche jedoch bei Weitem nicht aus, um die Gebäudeenergiewende wieder auf Kurs zu bringen, konstatiert die DENEFF.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Nach jahrelangem Ringen befasst sich das Kabinett nun mit einem Gesetzentwurf, der für das Klima kaum etwas bringt. Mehr noch: die Bundesregierung hat das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 sogar aus dem Gesetz gestrichen! Und von der Vorbildrolle öffentlicher Gebäude ist auch nur noch eine leere Worthülse übriggeblieben. Ob, wann und wie Deutschlands Gebäude klimaneutral werden sollen ist weiterhin völlig unklar. Dabei sind wirtschaftliche Lösungen für klimaneutrale Gebäude ‚Made in Germany‘ längst vorhanden und weltweit spitze. Doch die Bundesregierung lässt Unternehmen und Häuslebauer weiter im Regen stehen anstatt für Planungssicherheit zu sorgen.“
Gebäude verursachen rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Um energiebedingte Emissionen herunterzufahren, sollte mit dem GEG unter anderem der von der EU geforderte sogenannte Nahe-Null-Energiestandard für neue Gebäude festgelegt werden. Bereits 2007 sah das integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vor, dass ab dem Jahr 2020 die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein sollte.

www.deneff.org




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater