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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.02.2018

GIH: Koalitionsvertrag springt energiepolitisch zu kurz

Der Energieberaterverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. zeigt sich enttäuscht vom Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. „Die Energiepolitik wird stiefmütterlich behandelt und längst nötige Weichenstellungen bleiben aus", resümiert der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Lobenswert seien jedoch die Pläne zur Verstetigung der Förderlandschaft sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen.

Das Vorhaben, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 mittels einer am Leitprinzip „Efficiency First“ orientierten sektorübergreifenden Energieeffizienzstrategie um 50 % zu senken höre sich zwar ambitioniert an. Allerdings fehlt dem GIH-Vorsitzenden der Glaube, dass die vorgesehenen Maßnahmen dafür hinreichend sind: „Problematisch ist vor allem, dass der Weg zum Niedrigstenergiegebäude nicht gegangen wird. Die EU-Anforderungen an Gebäude sind auf Basis der aktuellen energetischen Vorgaben für Bestand und Neubau schlichtweg nicht erreichbar. Dem hätte mit der nun geplanten Zusammenlegung bestehender Gesetze und Verordnungen in ein neues Gebäudeenergiegesetz begegnet werden können.“

Dass die Koalitonäre laufende Programme zur Förderung der Energieeffizienz evaluieren und optimieren wollen nimmt der GIH-Verband genauso positiv auf wie den Plan, die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau zu stabilisieren. „Nach unserer Erfahrung ist die Verlässlichkeit bei Fördermitteln ein wichtiger Faktor um Immobilienbesitzer zu einer Modernisierung zu bewegen", so Leppig. Weitere lobenswerte Schritte in die richtige Richtung seien der adressatengerechte Ausbau der Energieberatung sowie die Einführung einer steuerlichen Sanierungsförderung. Leppig: „Letztere steht ja schon lange im Raum und ist mehr als überfällig.“

Bauchschmerzen bereitet dem Verband jedoch die angedachte Fokussierung künftiger gesetzlicher Vorgaben auf CO2-Emissionen. „Wir treten ganz klar für eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden ein, also von Hülle und Technik. Der CO2-Ausstoß darf gerne als eine zusätzliche Anforderung aufgenommen werden“, so Leppig. Würde ausschließlich auf die CO2-Einsparung geachtet, könne dies zu Lasten des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle gehen. Fraglich sei auch, ob es im CO2-Gebäudesanierungsprogramm langfristig Sinn mache, den Austausch alter und ineffizienter Heizungsanlagen gegen moderne und hocheffiziente Heizungen zu fördern, die aber immer noch mit ausschließlich fossilen Brennstoffen arbeiten.

www.gih.de




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