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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.02.2017

GEG geht doch noch nicht ins Kabinett

Es hatte sich aufgrund der zahlreichen Einsprüche in der Anhörung fast angedeutet: Die Bundesregierung wird in der Kabinettssitzung am 15.02.2017 doch noch keinen Beschluss zum Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) fassen. Obwohl der Termin bisher von den zuständigen Ministerien als letzte Chance für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode genannt wurde.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) am 14.02.2017 zu der politischen Diskussion um das GEG: „Ich hoffe sehr, dass dieses für die vielfältigen Akteure wichtige Gesetz damit nicht auf der Kippe steht. Mit dem Gebäudeenergiegesetz kann die Bundesregierung zeigen, dass sie Klimaschutz und Energiewende ernst nimmt. Es stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Energieeffizienz von Gebäuden in Zukunft zu verbessern und den legislativen Rahmen zu vereinfachen. Außerdem legt es einen ambitionierten und sinnvollen Energiestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand fest, mit dem der Bund seiner Vorbildfunktion in der Energiewende gerecht werden kann. Eine Verständigung zwischen Bundespolitik und den Ländern ist dringend geboten.“

Die größten Probleme

Aus der Sicht vieler Experten der angehörten Verbände und Länder war die seit Jahren geforderte Vereinfachung mit dem GEG-Referentenentwurf nur sehr eingeschränkt gelungen. Vielmehr handelt es sich im Wesentlichen um eine noch nicht einmal an allen Stellen konsistente Zusammenführung der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG).

Der im Referentenentwurf festgelegte energetische Standard für ab 2019 neu errichtete Behördengebäude ist umstritten. Das Anforderungsprofil liegt leicht unter dem KfW-55-Standard. Obwohl dieser bei Wohngebäuden viel schwerer umzusetzen ist, ist er aufgrund der KfW-Förderprogramme bereits der vorherrschende Baustandard. Trotzdem wird er von der Immobilienwirtschaft als untragbar hingestellt, u.a. weil er mit konventioneller Heiztechnik kaum noch zu erfüllen sei. Es gibt aber auch zahlreiche Stellungnahmen anderer Verbände, die einen strengeren Standard fordern.

Maßgeblich für die Terminverschiebung dürfte aber ein Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an das Bundeskanzleramt sein. Es fordert, das Gesetzesvorhaben zunächst zum Gegenstand von Gesprächen zwischen Bundesregierung und Fraktion zu machen. Willkommen im Wahlkampf. Allerdings haben die SPD-geführten und für das Gebäudeenergiegesetz verantwortlichen Ministerien BMWi und BMUB auch viele Ansatzpunkte geboten, insbesondere ein armseliges Timing.

Auch die weiteren Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eignen sich insgesamt dazu, dem gesamten Vorhaben zu blockieren oder ihm die Zähne zu ziehen: „Folglich muss bereits jetzt zwingend sichergestellt werden, dass eine ausnahmslose und verlässliche Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Entwurf verankert wird und dass der jetzt für öffentliche Gebäude vorgesehene Mindeststandard nicht automatisch auf private Gebäude übertragen wird.“

Ein weiterer Punkt, den das Schreiben nennt, ist die im GEG-Referentenentwurf vorgesehene Ermächtigung der Bundesregierung, künftig die Primärenergiefaktoren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen. Also ohne den Bundestag. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert nun, die Primärenergiefaktoren zum Gegenstand des Gesetzes zu machen. Das würde allerdings bedeuten, einen nicht zukunftsweisenden Stand in das Gesetz zu schreiben oder das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden: Im Vorfeld hatten Vertreter des BMWi und BMUB klar gemacht, dass erst die Auslagerung besonders umstrittenen Punkte in später zu erlassende Verordnungen die Chance eröffne, das GEG noch zeitnah zu verabschieden.

Kuhlmann: „Der KfW-55er-Standard ist gut gewählt: ambitioniert, aber machbar. Sollte der Gesetzesentwurf auf der Zielgeraden ausgerechnet an einem vernünftigen Energiestandard für die öffentliche Hand scheitern, wäre das für die selbst gesetzten und von der Politik immer wieder betonten Klimaschutzziele sicher ein herber Rückschlag. Zudem ist es notwendig, den Niedrigstenergiestandard für öffentliche Gebäude jetzt und nicht erst 2018 einzuführen, da sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU droht.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater