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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.12.2018

GEG: CO2-Ausstoß für Gebäudeerstellung berücksichtigen!

Für Ulrich Bauer, 1. Vorsitzender des Verbands Baubiologie, handelt es sich bei dem GEG-(Vor)Entwurf nicht wie erhofft um eine richtungsweisende Vorlage für den Gesetzgeber, sondern um eine Festschreibung des Status quo. Insbesondere werde die Chance vergeben, die Weichen hin zu einem tatsächlich CO2-neutralen Gebäudebestand zu stellen. Denn die Forderung vieler Experten, auch des Verbands Baubiologie, mindestens die CO2-Emissionen bei der Gebäudeherstellung zu berücksichtigen, wurde komplett übergangen.

Zu viel Dämmung ist kontraproduktiv

Bauer: „Um die Herstellungsenergien für die Errichtung von Gebäuden zu bilanzieren, sind umfängliche Datenbanken vorhanden und eine Ökobilanz kann ist problemlos erstellt werde. Der Verband Baubiologie vertritt die Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, einfach nur die Dämmstoffstärken zu erhöhen [Anm.: beispielsweise als Ersatzmaßnahme]. Das zusätzliche Energieeinsparpotenzial nimmt mit Vergrößerung der Dämmstärke überproportional ab. Somit sind sehr dicke Dämmschichten unwirtschaftlich und keineswegs ökologisch sinnvoll.

Der bisherige Effizienzhaus-55-Standard ist völlig ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in die Gesamtenergiebilanz eines solchen Gebäudes der Energieaufwand für Heizung und Warmwasser mit höchstens 50 % einfließt. Die Herstellungsenergien summieren sich auf 30 % des Gesamtenergieaufwands eines Gebäudes, bei einem Passivhaus sogar auf über 50 %. Schon heute ist es jedoch möglich, Gebäude gezielt mit geringem Primärenergieaufwand herzustellen.“

„Klimaziele erfordern Rohstoffwende“

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, müsse insbesondere eine Rohstoffwende eingeläutet werden. Das müsse auch das GEG prägen, da es auf Jahre die bestimmende Norm für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor sein soll. Bauer, der selber Architekt ökologisch gebauter Häuser ist, fordert deshalb: „Die Gesellschaft und vor allem die Bauwirtschaft muss von konventionellen Baustoffen, die mit einem hohen Herstellungsenergieaufwand behaftet sind, wegkommen. Wir benötigen einen höheren Anteil nachwachsender Rohstoffe.“

In einer Studie der Ruhruniversität Bochum werde beispielsweise nachgewiesen, dass in Deutschland mit nachwachsenden Rohstoffen eine erhebliche Substitution von konventionellen Baustoffen ohne Raubbau an Wäldern möglich ist. Der Bausektor trage heute in erheblichem Umfang zu den CO2-Emissionen bei, sodass dieser Schritt zwingend notwendig sei. Bauer: „Und dabei geht es nicht um irgendeinen Verzicht, der eventuell Arbeitsplätze kosten würde. Der Umstieg auf CO2-sparende oder sogar CO2-neutrale Bauweisen würde wahrscheinlich sogar für zusätzliche und hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft sorgen.“

„GEG-Entwurf muss gesamten Lebenszyklus berücksichtigen“

Bauer: „Der Verband Baubiologie fordert die politischen Akteure auf, im GEG die Rahmenbedingungen für einen klimaneutralen Gebäudebestand stärker zu betonen und so zu präzisieren, dass Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus niedrige CO2-Emissionen aufweisen. Hierzu ist es notwendig, nicht nur den Primärenergiebedarf während der Nutzungszeit, sondern mindestens auch den Primärenergiebedarf für die Herstellung und noch besser auch den für die Entsorgung, zu betrachten.“