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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


25.07.2019

GEB-Leserumfrage: Die meisten Energieberater sind „alte Hasen“

Die Energieberaterbranche hat sich in den letzten Jahren verändert. Wir wollen wissen wie. Dies steht im Mittelpunkt der aktuellen GEB-Sommerumfrage. Damit wollen wir aufzeigen, wo die Branche steht und wie die Zukunftsaussichten sind. Dabei geht es z.B. um die Entwicklung von Umsatz und Konkurrenz, aber auch um das Durchschnittsalter der Energieberater und ihre eigene berufliche Perspektive.

Unter www.geb-info.de finden Sie dazu Fragen wie die folgenden: Seit wann sind Sie Energieberater? Sind Sie selbstständig? Wie viele Mitarbeiter/innen haben Sie? Wie alt sind Sie? Welchen Anteil macht die Energieberatung derzeit an Ihrer beruflichen Tätigkeit aus? Welchen Stundensatz verlangen Sie bei Energieberatungen im Schnitt? Welchen Umsatz erzielen Sie jährlich mit Ihrer Energieberatertätigkeit? Aus welchen Gründen nehmen die meisten Ihrer Kunden Energieberatungen in Anspruch? Wer konkurriert mit Ihnen um Energieberatungsaufträge? Hat sich die Art Ihrer Energieberatungen in den letzten fünf Jahren verändert? Was planen Sie für Ihr Energieberatungsbüro, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben? Streben Sie an, die Anzahl Ihrer Energieberatungen zu erhöhen?

Die Daten werden selbstverständlich anonym erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Die Umfrage entstand in Zusammenarbeit mit dem DEN und GIH, dena und BAFA. Die Ergebnisse werden im Herbst veröffentlicht. Die Energieberaterverbände DEN und GIH sind auch dieses Mal als Kooperationspartner dabei.

Wir freuen uns auf zahlreiche Antworten und Kommentare von Ihnen! Hier geht es zur Umfrage.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater