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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.03.2018

Frühjahrs-Check bei Solaranlagen verhindert Ertragseinbußen

Wer jetzt seine Solaranlage überprüft, sichert die Leistung im Sommer. Eigentümer können den Ertrag selbst prüfen und bei Bedarf einen Fachhandwerker hinzuziehen.

Zu Beginn des Frühjahrs sollten Hauseigentümer ihre Photovoltaik- und Solarthermieanlagen überprüfen lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Denn mögliche Witterungsschäden aus dem Herbst und Winter können zu empfindlichen Ertragseinbußen führen. „Den Frühjahrs-Check nehmen Fachhandwerker vor. Sie entfernen Verschmutzungen durch Laub oder Vögel, prüfen die Solaranlagen auf Schäden durch Schnee, Hagel und Eis und reparieren sie bei Bedarf“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Eigentümer können den Stromertrag von Photovoltaikanlagen anhand eines Überwachungssystems mit den Vorjahreswerten vergleichen. Jederzeit präsent sind die Daten per App auf Smartphone oder Tablet. Auf Mängel weisen automatisierte Warnmeldungen hin. „Wenn die Leistung bei ähnlicher Sonneneinstrahlung geringer ist als im vorherigen Jahr, sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden“, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). „Geschulte Handwerker überprüfen die Funktionsfähigkeit der Anlage und beseitigen Schäden an der Verglasung, den Befestigungen auf dem Dach sowie den elektrischen Anschlüssen.“ Bei Photovoltaik-Anlagen lohnt sich außerdem eine routinemäßige Kontrolle des Wechselrichters, um die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu garantieren. Auch Eigentümer von solarthermischen Anlagen können aktiv werden. Haben sie einen Wärmemengenzähler, sind sie in der Lage, den jährlichen Ertrag zu vergleichen. Ist das nicht der Fall, legen sie am besten selbst Hand an: Wenn sich im Frühjahr die warme Leitung der Solarthermieanlage wärmer anfühlt als die kalte in der Anlage und die Pumpe läuft, funktioniert die Anlage. Gibt es Auffälligkeiten bei Pumpe und Leitungen, liegen vermutlich Schäden an der Solarthermieanlage vor. Auch hier gilt: Bei niedrigerer Leistung als im Vorjahr hilft eine professionelle Wartung weiter. Bei ihr werden nach einer Sichtprüfung die Kollektoren entlüftet sowie die Umwälzpumpe und der Frostschutz überprüft. Damit die regelmäßige Inspektion nicht vergessen wird, empfiehlt sich ein Wartungsvertrag, so Frank Hettler. Dieser beinhaltet eine automatische Kontrolle der kompletten Anlage im Turnus von ein bis zwei Jahren. Dabei wird auch der Ertrag überprüft – besonders lohnenswert für Anlagenbesitzer, die mit dem Ablesen der Werte Probleme haben. Die Kosten für den jährlichen Frühjahrs-Check lassen sich steuerlich absetzen. www.zukunftaltbau.de.


mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater