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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.07.2018

Folgen des Klimawandels in der Planung berücksichtigen

Mit dem Programm „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fördert das BMU Projektideen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Projektskizzen zu den drei Förderschwerpunkten „Anpassungskonzepte für Unternehmen“, „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ können in diesem Jahr im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2018 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Das „Förderprogramm Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS). Ein zentrales Ziel der DAS ist es, die systematische Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure auch auf kommunaler und lokaler Ebene anzuregen und zu unterstützen.

Das Förderprogramm zielt auf Einrichtungen mit hoher gesellschaftlicher Vorbildfunktion. Gefördert wurden in der vergangenen, fünften Förderrunde etwa Vorhaben zum Thema Stadtgrün sowie diverse Bildungsmodule u.a. zum Verkehrswegebau und zur Infrastrukturentwicklung. Auch innovative Ansätze zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen in den Bereichen Camping und Veranstaltungsmanagement wurden unterstützt.

Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) bietet eine Orientierungsberatung zum Förderprogramm. Darüber hinaus wird ein Merkblatt bereitgestellt, das bei der Beantragung von Fördergeldern unterstützen und weitere Fragen klären soll.

Weitere Informationen zum Förderprogramm können beim Projektträger Jülich (PtJ) erfragt werden (Beratungshotline: 030 20 199-3491, E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de).

Informationen zur Orientierungsberatung stellt das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) zur Verfügung (Beratungshotline: 030 39001-170, E-Mail: kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de).

Die Förderbekanntmachung und das Merkblatt des BMU können Sie hier herunterladen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater