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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.01.2018

Förderwettbewerb "Regionale Photovoltaik-Netzwerke“

Um den Ausbau solarer Stromerzeugung in Baden-Württemberg voranzubringen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Förderwettbewerb „Regionale Photovoltaik-Netzwerke“ ins Leben gerufen. Das auf drei Jahre angelegte Programm hat ein Fördervolumen von insgesamt dreieinhalb Millionen Euro.

Die Solarbranche hatte im Rahmen eines vom Umweltministeriums veranstalteten Workshops zuletzt deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nicht etwa aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit weniger Photovoltaikanlagen errichtet wurden. Vielmehr stehen dem Zubau von Anlagen auf Dächern von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Immobilien vor allem Informationsdefizite und der organisatorische Aufwand im Weg. Mit dem Förderwettbewerb will die Landesregierung die relevanten Akteure dabei unterstützen, diese Hürden zu überwinden.

Über den Förderwettbewerb kann je eine Beratungs- und Netzwerkinitiative in den zwölf Regionen in Baden-Württemberg eine Zuwendung erhalten. Voraussetzung sei, dass das Projekt auf regionaler Ebene einen wichtigen Impuls für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gibt und Maßnahmen zur Information, Motivation und Vernetzung der Akteure vorsieht. Darüber hinaus fördert das Land eine zentrale Plattform für den Erfahrungsaustausch der regionalen Initiativen.

Der Förderwettbewerb richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige rechtsfähige Personengesellschaften, sofern sie selbst, die mit ihnen verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen jeweils nicht im Energieversorgungsbereich tätig sind, Photovoltaikanlagen für Dritte errichten, betreiben oder vermieten oder Produkte für Photovoltaikanlagen herstellen oder vertreiben.

Anträge können bis zum 28. Februar 2018 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruher Institut für Technologie eingereicht werden.

Wer sich für den Wettbewerb interessiert, kann sich beim PTKA telefonisch (0721/608-24498) über die Fördergrundsätze informieren oder am 6. Februar 2018 an einer Antragsberatung vor Ort teilnehmen. Dazu ist eine Anmeldung bis zum 30. Januar 2018 per Mail an bwp@ptka.kit.edu erforderlich.

Weitere Informationen zum Förderwettbewerb unter www.um.baden-wuerttemberg.de




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