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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.03.2016

Förderungen im Fokus: Bis 11. März zum Energieberatertag anmelden

Am 16. März 2016 findet im Rahmen der Messe Light+Building in Frankfurt der 8. Deutsche Energieberatertag statt. Im Mittelpunkt stehen die vielfältigen neuen und veränderten Förderungen für Beratung, Sanierung und Neubau. GEB-Leser erhalten den Eintritt kostenlos.

Die Fördersituation ist 2016 so gut wie noch nie. Die neue Förderung von Energiekonzepten und -beratung bei Kommunen, die Energieberatung Mittelstand, das Vor-Ort-Beratungsprogramm sowie die Verbesserungen in der KfW-Programmen für Effizienzhäuser, Nichtwohngebäude und das aufgestockte Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien sind einige der wichtigsten Förderinstrumente. Sie können aber nur optimal eingesetzt werden, wenn die Berater den Überblick haben und wissen, welche Anforderungen zu erfüllen sind. Deshalb stehen Information dazu sowie der Dialog zwischen Energieberatern und den wichtigsten Förderinstitutionen beim Deutschen Energieberatertag im Vordergrund.

Unter der Tagungsleitung von Klaus Lambrecht wird am 16. März 2016 von 9:30 bis 16 Uhr im Portalhaus der Messe Frankfurt ein vielfältiges Themenspektrum geboten. Dazu gehören KfW-Programme 2016 für Wohn- und Nichtwohngebäude, Energieaudits und Energiedienstleistungen, die neue Bundesförderung für Energieberatungen von Kommunen, die neue Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung, die Förderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien, aktuelle Entwicklungen bei der Vor-Ort-Beratung sowie ein Praxisbeispiel zu den Optimierungen, die sich durch frühe Weichenstellung bei Energiekonzepten erzielen lassen. Eine Fragerunde zwischen Teilnehmern und Referenten rundet den Tag ab.

Die Teilnahmegebühr zum Deutschen Energieberatertag ist in der Eintrittskarte zur Light+Building enthalten. GEB-Leser können einen Gratis-Eintrittsgutschein zur Messe anfordern unter geb@messefrankfurt.com.

Ideelle Träger des Deutschen Energieberatertags sind die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und die Bundesingenieurkammer. Die Vorträge werden von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Fortbildung ist für die Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt (Wohngebäude 2 UE, Nichtwohngebäude 6 UE, Energieberatung Mittelstand 6 UE). Das entsprechende Teilnehmerzertifikat wird am Ende an die Teilnehmer ausgegeben, die bis zum 11. März angemeldet sind.

Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter www.energieberatertag.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater