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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.09.2016

Förderung nach dem MAP bei Contracting-Verträgen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass aktuelle Presseveröffentlichungen zu den Folgen für Verbraucher bei Contracting-Verträgen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt nach dem Marktanreizprogramm (MAP) einseitig bzw. irreführend sind.

Das BAFA teilt hierzu mit: „Zutreffend ist, dass ein Endkunde, der einen Contracting-Vertrag zur Installation erneuerbarer Energien nutzt, für diese Anlagen nach dem MAP selbst nicht förderberechtigt ist. In diesem Falle ist jedoch der Contractor, der an Stelle des Endkunden die Investitionskosten der Anlage trägt, nach dem MAP förderberechtigt. Er ist durch die Förderung in der Lage, seinen Kunden reduzierte Contracting-Raten anzubieten. Endkunden können somit auch bei Abschluss eines Contracting-Vertrags von der Förderung profitieren. Darüber hinaus ist für die Endkunden von Vorteil, dass sie die Investitionskosten nicht selbst tätigen müssen und sich die Fachkompetenz des Contractors zunutze machen können.

Nach dem MAP sind Contractoren antragsberechtigt, die bei ihren Kunden solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen installieren. Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen an den Contractor gewährt, da dieser die Investitionskosten für die Neuanlage trägt.

Das BAFA unterstützt die Ziele der Bundesregierung, die Möglichkeiten von Contracting zu erweitern. Beim Energie-Contracting erbringt ein externer Energiedienstleister (Contractor) ein modulares Paket von Investitionen und/oder Maßnahmen mit Bezug zu Energie (aus den Komponenten Planung, Bau, Betrieb und Instandsetzung, Optimierung, Brennstoffbeschaffung, (Co-)Finanzierung, Nutzermotivation), übernimmt technisch-wirtschaftliche Risiken und gibt Garantien für die Kosten und Ergebnisse der Energiedienstleistung über die gesamte Vertragslaufzeit.“

Informationen zum „Contracting mit erneuerbarer Wärme im MAP“ hat das BAFA in einem Merkblatt zusammengestellt, unter www.bafa.de heruntergeladen werden kann.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater