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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.10.2010

Förderung für Ökoenergien

Zu teuer und nicht effizient? Solche Kritik an der Förderung erneuerbarer Energien hält einer fundierten Überprüfung nicht stand.

Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt und Energie. Im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien hatten die Forscher aktuelle Aussagen zur Wirksamkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes überprüft. Das Ergebnis: gesamtwirtschaftliche Vorteile der Ökostrom-Förderung werden oft ausgeblendet.

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein gut funktionierendes und kostengünstiges Förderinstrument, dass im internationalen Vergleich sehr gut abschneidet“, erklärt Dr. Stefan Lechtenböhmer, Leiter der Forschungsgruppe Zukünftige Energie- und Mobilitätsstrukturen am Wuppertal Institut bei der Vorstellung der Studie. „Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist nicht ohne Anfangsinvestitionen machbar, er verringert aber die mit fossilen und nuklearen Kraftwerken verbundenen Umwelt- und Klimaschäden und senkt die Technologiekosten.“
Aktuell decken Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie mehr als 16 Prozent des deutschen Strombedarfs. Die Förderung dafür beläuft sich nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber in diesem Jahr auf etwa 8,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig sorgen die Erneuerbaren Energien für positive volkswirtschaftliche Effekte: Laut Bundesumweltministerium wurden im vergangenen Jahr durch erneuerbaren Strom rund 69 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden. Umgerechnet beliefen sich die damit vermiedenen Klima- und Umweltschäden auf 5,7 Milliarden Euro. Außerdem ersetzen Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung Steinkohle, Erdgas und Uran und machten so im vergangenen Jahr Rohstoffimporte in Höhe von 2,2 Milliarden Euro überflüssig. Auch wenn für 2010 noch keine statistischen Daten vorliegen, kommen diese Vorteile auch weiterhin zum Tragen.


„Im Gegensatz zu Kohle- und Atomstrom sind die Kosten für Erneuerbare Energien für jeden auf der Stromrechnung sichtbar“, stellt Jörg Mayer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien fest. „Zu einer sachlichen Debatte gehört es deshalb auch, ihren Nutzen transparent zu machen“, so Mayer weiter. Die Agentur für Erneuerbare Energien hat deshalb eine neue Broschüre veröffentlicht, die gängige Vorurteile entkräftet.

Prof. Dr. Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, geht auch in Zukunft von deutlichen Wirtschaftsimpulsen durch die Förderung Erneuerbarer Energien aus: „Mit einem Umsatzplus von 40 Prozent in den vergangenen drei Jahren ist die Branche eine der wenigen, die trotz Wirtschaftskrise weiter gewachsen ist.“ Einer kürzlich veröffentlichten Studie des Bundesumweltministeriums zufolge beschäftigen die Unternehmen der Erneuerbaren Energien aktuell rund 340.000 Menschen. Im vergangenen Jahr wurden außerdem 6,8 Milliarden Euro an Wertschöpfung in den Kommunen erwirtschaftet, davon 5,5 Milliarden im Stromsektor.


In diesem Jahr liegt die EEG-Umlage – der Beitrag für den Ausbau von Ökostrom – bei rund 2 Cent pro Kilowattstunde. Pro Haushalt zahlen die Verbraucher damit etwa 6 Euro pro Monat. An den durchschnittlichen Konsumausgaben eines Haushaltes, dem statistischen Warenkorb, macht das 0,2 Prozent aus. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft schätzt, dass sich der Beitrag für 2011 auf 3,2 bis 3,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie rechnet mit dieser Bandbreite.
Die Studie des Wuppertal-Instituts finden Sie hier. Die neue Broschüre „Der volle Durchblick in Sachen Kosten und Nutzen“ ist als Download verfügbar.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater