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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.12.2014

Förderung für Klima- und Kälteanlagen 2014 auf Rekordniveau

Mit rund 31 Millionen Euro hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr Investitionen in Klima- bzw. Kälteanlagen bezuschusst. Damit konnte das Vorjahresniveau von rund 24 Millionen Euro deutlich übertroffen werden.

Seit Beginn des Programms wurden 983 Anlagen mit rund 96 Millionen Euro gefördert, Investitionen von rund 592 Millionen Euro für Anlagen mit einer Kälteleistung von 440,3 MW angereizt und eine Minderung des Elektroenergieverbrauchs von 457 Millionen kWh/a erzielt.

Die mittlere Stromverbrauchsminderung pro Euro Fördermittel beträgt bei modernisierten Altanlagen 148,4 kWh und 84,5 kWh bei Neuanlagen. Die geförderten Anlagen decken den Kältebedarf in Supermärkten, Kühlhäusern sowie bei Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen, aber auch Gewerbebetrieben wie Bäckereien und Metzgereien.

Grundlage der Förderung ist das seit 2009 bestehende Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen, das vom BAFA administriert wird. Das Programm ist ein wichtiger Baustein des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung (www.klimaschutz.de), mit dem die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 % gegenüber 1990 gesenkt werden sollen.

Details zum Förderprogramm unter www.bafa.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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